Ich frage mich, ob ich zwingend auch dann eine BzA-ID benötige, wenn ich bereits eine detaillierte aktuelle (Feb 2024) Heizlastberechnung nach DIN/TS 12831-1: 2020-04 für mein Gebäude und jeden darin befindlichen Raum habe. Die Norm Gebäudeheizlast von 8,6 KW und 36,7 W/m² qualifiziert mein Haus für den Einsatz einer Luft-Wasser-Wärmepumpe nach meiner Meinung zur Genüge?
Könnten Sie mir hierzu noch Anmerkungen zukommen lassen? Genügt evtl. bereits der Nachweis der Heizlastberechnung?
Um die Förderung der Wärmepumpe beantragen zu können, ist seit Januar 2024 immer eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erforderlich. Diese kann ein Energieberater oder ein Fachhandwerker für Sie erstellen. Das gilt auch dann, wenn die beschriebenen Unterlagen bereits vorliegen. Im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's" informieren wir Schritt für Schritt über den richtigen Ablauf.
Die KfW schreibt dazu: "Bevor Sie den Zuschuss beantragen können, müssen Sie eine Expertin oder einen Experten für EnergieÂeffizienz oder ein FachÂunterÂnehmen beaufÂtragen und sich eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen. Die BzA enthält u. a. Angaben zur geplanten Heizung inklusive der förderÂfähigen GesamtÂkosten sowie eine Bestätigung, dass die technischen MindestÂanforderungen eingehalten werden."