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Expertenrat

Benötige ich auch eine BzA zur Heizungsförderung, wenn ich bereits eine detaillierte Planung habe?

Frage von Jürgen H. am 25.02.2024 

Ich frage mich, ob ich zwingend auch dann eine BzA-ID benötige, wenn ich bereits eine detaillierte aktuelle (Feb 2024) Heizlastberechnung nach DIN/TS 12831-1: 2020-04 für mein Gebäude und jeden darin befindlichen Raum habe. Die Norm Gebäudeheizlast von 8,6 KW und 36,7 W/m² qualifiziert mein Haus für den Einsatz einer Luft-Wasser-Wärmepumpe nach meiner Meinung zur Genüge?

Könnten Sie mir hierzu noch Anmerkungen zukommen lassen? Genügt evtl. bereits der Nachweis der Heizlastberechnung?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Um die Förderung der Wärmepumpe beantragen zu können, ist seit Januar 2024 immer eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erforderlich. Diese kann ein Energieberater oder ein Fachhandwerker für Sie erstellen. Das gilt auch dann, wenn die beschriebenen Unterlagen bereits vorliegen. Im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's" informieren wir Schritt für Schritt über den richtigen Ablauf.

Die KfW schreibt dazu: "Bevor Sie den Zuschuss beantragen können, müssen Sie eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz oder ein Fach­unter­nehmen beauf­tragen und sich eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen. Die BzA enthält u. a. Angaben zur geplanten Heizung inklusive der förder­fähigen Gesamt­kosten sowie eine Bestätigung, dass die technischen Mindest­anforderungen eingehalten werden."

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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