Für die Modernisierung meiner Heizung habe ich einen Förderantrag bei der BAFA gestellt, der auch bewilligt wurde. Ich habe des Weiteren eine Wärmepumpe bestellt u. auch angezahlt, welche bisher aber weder geliefert noch eingebaut wurde.
Aufgrund der vielen neuen zu erwartenden Änderungen des GEG ab 2024 möchte ich meine geplante Heizungsmodernisierung auf unbestimmte Zeit verschieben. Deshalb möchte ich meine aktuelle Förderung NICHT in Anspruch nehmen und darüber hinaus MIT EINVERSTÄNDNIS meiner Heizungsfirma den Auftrag in vollem Umfang rückgängig machen.
Wäre damit der alte Vorgang bei der BAFA komplett rückgängig gemacht und wie sind meine Chancen für eine spätere Neu-Beantragung bei der BAFA unter neuen Bedingungen? Eine neue Heizung würde ich dann natürlich erst nach erfolgter neuer BAFA-Zusage bestellen!
Stornieren Sie die bestellte Heizung und die Förderung, können Sie Letztere zu einem späteren Zeitpunkt erneut beantragen. Wichtig ist, dass Sie eine Sperrzeit von 6 Monaten einhalten, da es sich um eine identische Maßnahme handelt. Außerdem dürfen Sie Liefer- und Leistungsverträge für die neue Heizung wie in Ihrer Anfrage beschrieben erst nach der Antragstellung vergeben.
Ob sich das Warten lohnt, hängt von Ihrer Situation und der Ausgestaltung der Förderbedingungen ab. Übersteigen die Kosten 30.000 Euro deutlich und bekommen Sie keine der geplanten Boni, ist es unter Umständen günstiger, nicht auf die neuen Förderkonditionen zu warten. Durch die höheren anrechenbaren Kosten bekommen Sie dann aktuell mehr Geld vom Staat.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen aktuell keine verbindliche Auskunft zu den neuen Förderbedingungen geben können. Im Beitrag "Update: Förderung für Heizung und Sanierung ab 2024" halten wir Sie zu dem Thema auf dem Laufenden.