Ich habe für 2023 einen BAFA-Zuwendungsbescheid für die Errichtung einer Solarthermieanlage erhalten. Nun will ich die Arbeiten hierzu im Jahr 2024 ausführen lassen. Zusätzlich wird die alte Ölheizung (nicht Bestandteil des Förderantrags 2023) gegen eine neue Pelletheizung ausgetauscht. Dafür wird ein separater Förderantrag 2024 gestellt. Ist es in diesem Fall zulässig, beide Förderungen als Einzelmaßnahmen zu beanspruchen?
Das ist möglich. Sie können je einen Antrag stellen. Beachten Sie dabei aber, dass die förderbaren Kosten begrenzt sind. Bis Ende 2023 lag die Grenze bei 60.000 Euro pro Kalenderjahr und Wohneinheit. Ab 2024 stehen Ihnen nur noch einmalig 30.000 Euro für die erste Wohneinheit zur Heizungsförderung zur Verfügung. Bei Mehrfamilienhäusern gibt es eine Staffelung.
Das Gute in Ihrem Fall: Nutzen Sie die 2023 bestätigte Förderung, stehen Ihnen 2024 noch die vollen förderbaren Kosten zur Förderung der Pelletheizung zur Verfügung. Denn relevant ist immer das Antragsdatum.
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