Ich plane im Jahr 2024 die Umstellung von Ölkessel (BJ 1996) auf Wärmepumpe. Mir liegt eine Förderbewilligung für die Einzelmaßnahme BEG EM 2021 i.H.v. 45 % vor. Ich habe nun 2 Fragen.
1. Frage: Ich plane die Umsetzung über Einzelvergaben an verschiedene Handwerker. Auch das Material wird direkt bezogen, sodass nicht nur eine Handwerkerrechnung vorliegen wird, sondern mehrere Handwerker und mehrere Materialrechnungen. Federführend für die Ausführung wird ein Heizungsfachbetrieb sein, der auch die entsprechenden Fachunternehmerbestätigungen abgeben wird. Ist dies in irgendeiner Weise problematisch?
2. Frage: Die neue Förderrichtlinie sieht in meinem Fall eine Förderung i.H.v. 55 % (30 % Grundförderung + 20 % Geschw. + 5 % KM Propan) vor. Besteht eine Möglichkeit, in den Genuss der höheren Förderung zu kommen? Worauf ist hier zu achten?
Die Maßnahme können Sie wie geplant umsetzen, sofern Sie alle technischen Vorgaben erfüllen. Beachten Sie auch, dass die Rechnungen den Vorgaben der Fördergeber entsprechen. Rechnungen nur über Materialkosten müssen dabei den Namen des Antragstellers ausweisen, in deutscher Sprache ausgefertigt sein und sind nur förderfähig, wenn auf der entsprechenden Rechnung ausschließlich förderfähige Posten enthalten sind.
Alternativ zum Heizungsbauer kann auch ein Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste die Arbeiten überwachen und gegenüber dem Fördergeber bestätigen. Das ist zu 50 Prozent förderbar, aber kein Muss.
Sofern Sie noch keine Liefer- oder Leistungsverträge vergeben haben bzw. nach dem 29.12.2023 einen neuen Vertrag abschließen, können Sie die alte Förderung für die Wärmepumpe stornieren und sofort die neue in Anspruch nehmen. Wie das funktioniert, erklären wir Schritt für Schritt im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Beachten Sie dabei aber, dass die förderbaren Kosten nun niedriger sind (30.000 statt 60.000 Euro). Reizen Sie den Rahmen aus, kann sich die alte Förderung unter Umständen mehr lohnen.