Kann ich ab 02.01.2024 eine Firma beauftragen, die uns unsere defekte Ölheizung gegen eine Pelletheizung tauscht? Kann der Antrag auf Förderung dann nachträglich gestellt werden?
Aller Voraussicht nach ist das möglich. Zu beachten ist dabei Punkt 9.2.1 aus dem neuen Förderkonzept. Hier heißt es: "Abweichend davon [Förderung vor Vorhabensbeginn] kann für die Förderung von Heizungstechnik nach Nummer 5.3 (mit Ausnahme von Nummer 5.3 Buchstabe g) bei einem Vorhabenbeginn zwischen dem Datum der Veröffentlichung der Förderrichtlinie im BAnz und dem 31. August 2024, der Förderantrag bis zum 30. November 2024 nachgeholt
werden kann."
Voraussetzung für Ihr Vorhaben ist also, dass die Richtlinie zum Stichtag bereits im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Beginnen Sie vor der Veröffentlichung mit der Umsetzung, verlieren Sie den Anspruch auf Förderung vermutlich.
Bitte beachten Sie, dass wir aktuell noch keine verbindlichen Antworten zur BEG-EM-Förderung ab 2024 geben können, da die entsprechende Richtlinie noch nicht veröffentlicht wurde. Im Beitrag "Update: Förderung für Heizung und Sanierung ab 2024" halten wir Sie dazu auf dem Laufenden.
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