Können Sie mir sagen, wie ab 2024 der Heizungstausch für Nichtwohngebäude Stand jetzt aussehen wird? Mein aktueller Stand ist, dass die Fördersätze wie bei Wohngebäuden sein werden. Allerdings frage ich mich, wie zukünftig das Maximum der förderfähigen Kosten bemessen wird. Aktuell sind es ja 1.000 €/m².
Nach der Beschlussempfehlung des Bundestages soll die Grundförderung für Heizungen genau wie im Wohnbau bei 30 Prozent liegen. Die förderbaren Kosten sollen sich demnach an denen eines Wohngebäudes orientieren.
Hier gibt es zur Heizungsförderung ab 2024 voraussichtlich 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro pro Wohneinheit bis zur sechsten Wohnung und 8.000 Euro pro Wohneinheit ab der siebten Wohnung. Möglich ist, dass die Obergrenze förderbarer Kosten ab 2024 auch im Nichtwohngebäude gestaffelt gilt.
Inzwischen liegen uns die gewünschten Informationen vor. Wie vermutet, werden die förderbaren Kosten auch im Nichtwohnbau gestaffelt sein. Dabei gilt aller Voraussicht nach Folgendes: