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Expertenrat

Kann ich die Heizungsförderung als Nießbrauchberechtigter einer vermieteten Immobilie selbst beantragen?

Frage von Bernhard R. am 12.12.2023 

Ich bin Nießbrauch berechtigter einer Immobilie, die ich vermietet habe. Kann ich die Förderung einer Wärmepumpe selbst beantragen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Aktuell ist das noch möglich. Unter Umständen benötigen Sie jedoch eine Sanierungs-Erlaubnis vom eingetragenen Eigentümer. 2024 sollen sich die Umstände hier jedoch ändern. Dann sind private Investoren (Privatpersonen), die nicht Eigentümer des Gebäudes sind (z.B. Mieter, Pächter) explizit von der Heizungsförderung ausgeschlossen. Auf der sicheren Seite sind Sie also, wenn Sie die Heizungsförderung 2023 beantragen. Durchführen dürfen Sie die Maßnahme dann auch im kommenden Jahr.

Bitte beachten Sie, dass wir aktuell noch keine verbindlichen Antworten zur BEG-EM-Förderung ab 2024 geben können, da die entsprechende Richtlinie noch nicht veröffentlicht wurde. Im Beitrag "Update: Förderung für Heizung und Sanierung ab 2024" halten wir Sie dazu auf dem Laufenden.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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