Ich bin Nießbrauch berechtigter einer Immobilie, die ich vermietet habe. Kann ich die Förderung einer Wärmepumpe selbst beantragen?
Aktuell ist das noch möglich. Unter Umständen benötigen Sie jedoch eine Sanierungs-Erlaubnis vom eingetragenen Eigentümer. 2024 sollen sich die Umstände hier jedoch ändern. Dann sind private Investoren (Privatpersonen), die nicht Eigentümer des Gebäudes sind (z.B. Mieter, Pächter) explizit von der Heizungsförderung ausgeschlossen. Auf der sicheren Seite sind Sie also, wenn Sie die Heizungsförderung 2023 beantragen. Durchführen dürfen Sie die Maßnahme dann auch im kommenden Jahr.
Bitte beachten Sie, dass wir aktuell noch keine verbindlichen Antworten zur BEG-EM-Förderung ab 2024 geben können, da die entsprechende Richtlinie noch nicht veröffentlicht wurde. Im Beitrag "Update: Förderung für Heizung und Sanierung ab 2024" halten wir Sie dazu auf dem Laufenden.