Wir denken aktuell darüber nach, eine Bestandsimmobilie mit einer Gasheizung aus 2009 zu einem Energieeffizienzhaus zu sanieren. Dabei streben wir den EH 70 EE - Standard an und möchten / müssen in diesem Zuge auch die Heizungsanlage tauschen. Für die Modernisierung würden wir gerne die Kreditlinie der KfW 261 in Anspruch nehmen und somit einen Kredit über 150.000 €.
Nun stellt sich uns die Frage, ob wir zusätzlich zum Kredit 261 auch eine Förderung der Einzelmaßnahme für den Heizungstausch - sei es noch 2023 über die BAFA oder ab 01.01.2024 über die KfW nutzen können.
Wenn dem so wäre, würden wir die Gebäudehülle, Tausch von Fenstern und Türen, Fassadendämmung etc. über die KfW-Kreditlinie 261 abdecken und den Heizungstausch von Gasheizung zu Wärmepumpe über die Einzelmaßnahme - entweder noch in 2023 über die BAFA oder 2024 über die KfW.
Ist diese Kombination möglich? Welche Rahmenbedingungen müssen hierfür geschaffen werden?
Grundsätzlich ist das möglich, es gibt jedoch einige Einschränkungen. So ist eine direkte Kombination von BEG-EM und BEG-WG nicht möglich. Sie können beide Förderangebote aber in zwei zeitlich getrennten Sanierungsvorhaben nutzen. Dabei bringen Sie das Haus zunächst mit einem KfW-Kredit auf Effizienzhaus-Niveau, bevor Sie den Heizungstausch als Einzelmaßnahme fördern lassen. Hierbei ist es unter Umständen sinnvoll, bis zum nächsten Jahr zu warten, da dann höhere Fördersätze gelten. Abhängig von den Kosten der neuen Heizung inkl. Umfeldmaßnahmen (neue Heizkörper, Flächenheizung etc.) gibt es dabei unter anderem mehr Geld vom Staat.
Wichtig zu wissen ist aber, dass Sie die EE-Klasse auf diese Weise nicht erreichen. Von dieser und den damit verbundenen besseren Förderbedingungen profitieren Sie nur, wenn die zum Erreichen der EE-Klasse nötige Heizung auch Teil der Effizienzhaus-Förderung ist.
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