Als Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft (3 Einheiten, zwei davon selbst bewohnt) interessiert mich Folgendes: Welcher Fördersatz (nach der geplanten GEG-Reform) wird beim Tausch der Öl-Heizung zu einer Wärmepumpe angesetzt?
Mir geht es speziell darum, ob jede Wohneinheit und deren Eigentümer separat betrachtet werden und damit ggf. unterschiedliche Fördersätze greifen könnten.
Wenn keine Aussage zur geplanten GEG-Reform möglich ist, gibt es bereits jetzt unterschiedliche Förderungen innerhalb eines Projekts, eben z. B. bei einem Mehrfamilienhaus mit unterschiedlichen Wohnsituationen (vermietet, selbstbewohnt) und Einkommensverhältnissen.
Wie würde die Beantragung ablaufen? Jede Wohneinheit selbstständig oder alles durch den Verwalter?
Geht es um die Förderung einer Heizungsanlage, gibt es immer auch nur einen Fördersatz. Dieser liegt im beschriebenen Fall aktuell bei 25 bis 30 Prozent plus Heizungs-Austausch-Bonus in Höhe von 10 Prozent (35 bis 40 Prozent insgesamt). Die Beantragung erfolgt einheitlich durch den Verwalter oder einen bevollmächtigten Vertreter der Hausgemeinschaft.
Wie die Förderung der Heizung ab 2024 ausfällt, lässt sich noch nicht mit Gewissheit sagen. Nach aktuellem Kenntnisstand soll es jedoch 30 Prozent Basis-Förderung geben. Hinzu kommen in Ihrem Fall unter Umständen 5 Prozent für den Wärmepumpen-Bonus. Die übrigen Boni (Einkommen und Geschwindigkeit) soll es nur für Selbstnutzer geben. Trifft das hier nicht zu, ist die Förderung aktuell lukrativer. Vor allem auch durch den höheren Anteil an förderbaren Kosten.
Im Beitrag "Update: Förderung für Heizung und Sanierung ab 2024" halten wir Sie zur Förderung der Heizung ab 2024 auf dem Laufenden.