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Expertenrat

Bekommen wir mit Wohnrecht die volle BEG-Heizungsförderung in Höhe von 70 Prozent?

Frage von Wilfried W. am 03.12.2023 

Das Haus haben wir an unsere Tochter verschenkt, wir haben lebenslanges Wohnrecht (Niesrecht), wir haben keine 40.000 € Rente. Bekommen wir 70 % Förderung? Wärmepumpe statt Ölheizung, Einfamilienhaus.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Sie bekommen eine Basis-Förderung für die Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent der Kosten. Diese können Sie um 5 Prozent aufstocken, wenn Sie auf eine Erd-/Wasser-Wärmepumpe oder eine förderbare Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel (zum Beispiel Propan R-290) setzen. Zusätzlich sind Sie berechtigt, den Geschwindigkeits-Bonus in Höhe von 25 Prozent der Kosten zu beantragen. Ob Sie auch den Einkommensbonus in Höhe von 30 Prozent bekommen, ist aktuell nicht gewiss. Denn diesen soll es eigentlich nur für selbstnutzende Eigentümer geben. Ob es Ausnahmen für Menschen mit Nießbrauch in einer Eigentümer-ähnlichen Situation geben wird, zeigen erst die ergänzenden Unterlagen des Fördergebers, die aktuell noch nicht veröffentlicht wurden.

Grundsätzlich gilt: Auch wenn die Summe der einzelnen Boni höher liegt, begrenzt der Staat die Heizungsförderung für selbstnutzende Wohneigentümer auf maximal 70 Prozent. Alle anderen Antragsteller bekommen bis zu 55-Prozent Förderung für die neue Heizung ab 2024.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für eine Wärmepumpe herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Wärmepumpen.

Bitte beachten Sie, dass wir zum aktuellen Zeitpunkt keine verbindlichen Informationen zur neuen BEG-EM-Förderung geben können, da eine entsprechende Richtlinie noch nicht veröffentlicht wurde. Im Beitrag "Update: Förderung für Heizung und Sanierung ab 2024" halten wir Sie dazu immer aktuell auf dem Laufenden.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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