Ich habe einige Angebote eingeholt, bevor ich am 10.11.2022 den BAFA-Antrag gestellt habe - das Gerät ist übrigens in der BAFA-Förderliste. 3 Fragen:
a) Aus welchem Grund kann eine förderfähige Anlage abgelehnt werden?
b) Wann darf mit der Installation begonnen werden. Nachdem ich gehört habe, wie lange die Genehmigung dauert, ist der Winter vorbei und ich wollte sie zum Heizen nutzen. Im Merkblatt heißt es, man kann auf eigenes Risiko auch vor dem Zuwendungsbescheid starten. Risiko bedeutet wohl, dass ich keine Förderung bekomme?
c) Was passiert, wenn ich auf den Zuwendungsbescheid warte und das Gerät wird nicht genehmigt, dann bekomme ich ja auch keinen Zuschuss? Warum also warten, oder gibt es bei c noch eine Möglichkeit, den Zuschuss zu bekommen? Was unterscheidet also b von c?
Wenn das Heizgerät in der BAFA-Liste förderfähiger Geräte aufgeführt ist und Sie die Förderung für die Wärmepumpe rechtzeitig sowie richtig beantragt haben, ist die Gefahr einer Ablehnung gering. Einschätzen können wir das aus der Ferne jedoch nicht, ohne alle Umstände zu kennen.
Mit dem Einbau können Sie auf eigenes finanzielles Risiko beginnen, sobald Sie den Antrag gestellt haben. Das heißt: Es kann noch zur Ablehnung kommen. Eine nachträgliche Beantragung ist dann nicht mehr möglich.
Warten Sie bis zum Erhalt des Zuwendungsbescheides, bekommen Sie Gewissheit. Im Falle einer Ablehnung könnten Sie die Mittel dann theoretisch noch einmal neu beantragen, wenn Sie mit der Sanierung noch nicht begonnen haben. Als Alternative bleibt Ihnen in beiden Fällen der Steuerbonus für die Sanierung.