Ich habe eine bestehende Gasheizung (BJ. 2021) und eine PV-Anlage. Ich möchte zusätzlich eine Split-Klimaanlage (Luft/Luft) installieren und damit überwiegend heizen. Die Gasheizung soll bleiben. Kann ich hierfür eine Förderung in 2023 und auch in 2024 erhalten? Ich hatte gelesen, dass es in 2024 nur möglich ist, wenn die Heizung ausgetauscht wird. Benötige ich für das Vorhaben einen Energieberater? Z. B. für die Bescheinigung der ordnungsgemäßen Installation?
Aktuell ist es möglich, Fördermittel für die Luft-Luft-Wärmepumpe zu beantragen. Erledigen Sie das vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen, bekommen Sie Zuschüsse in Höhe von 25 bis 30 Prozent.
Dass es in diesem Bezug ab 2024 wesentliche Änderungen gibt, ist uns nicht bekannt. Nach aktuellem Kenntnisstand bekommen Sie dann 30 bis 35 Prozent Zuschuss. In diesem Jahr lassen sich dabei Kosten von 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr beantragen. Ab 2024 lassen sich 30.000 Euro Kosten einmalig zur Heizungsförderung anrechnen.
Ein Austausch der alten Heizung ist dabei nur nötig, um den Heizungs-Tausch-Bonus (10 Prozent in 2023) oder den Klima-Geschwindigkeitsbonus (25 Prozent in 2024) zu bekommen. Einen Energieberater benötigen Sie nicht.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für die neue Wärmepumpe herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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