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Expertenrat

Fördert das BAFA im Rahmen der Fassadendämmung auch eine neue Markise, wenn wir die alte nicht mehr verwenden können?

Frage von Benjamin W. am 21.04.2022 

Wir planen in diesem Sommer die Dämmung unserer Fassade inkl. neuem Klinker bzw. Putz. Die Maßnahme ist soweit auch bei der BAFA angemeldet und wird durch einen Energieberater begleitet. Im Rahmen der Umsetzungen sind lt. BAFA-Infoblatt auch Nebenarbeiten förderfähig, z.B. die Anbringung eines neuen Vordaches, da das alte für das WDVS komplett abgetragen werden muss.

Der Energieberater sagte, dass alle Leistungen förderfähig sind, um das Haus wieder in seinen "Ursprungszustand" zurück zu versetzen. Ist das so richtig?

Wir haben nämlich auf der Südseite eine sehr alte Terrassen-Markise, welche teilweise im Mauerwerk verankert ist bzw. nach Anbringung des WDVS so nicht mehr angebracht werden kann. Handelt es sich hierbei dann auch um eine förderfähige Maßnahme, wenn wir bei der Sanierung eine neue Markise anbringen lassen sollten?

Auf dem BAFA-Infoblatt kann ich diese Information (Ursprungszustand) so nicht ausmachen.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ihr Energieberater spricht da sicher aus Erfahrung. Nach Punkt 1.3 im Infoblatt zu den förderbaren Kosten sind förderbare Umfeldmaßnahmen alle Wiederherstellungsarbeiten, sofern diese im Zusammenhang mit den energetischen Maßnahmen stehen. Unserer Auffassung nach fällt die beschriebene Markise in diesen Bereich. Eine rechtlich verbindliche Auskunft erhalten Sie hier jedoch nur im Rahmen der individuellen Prüfung durch die Experten des BAFA. Diese erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196/908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.

War die Markise vorher nicht vorhanden, ist die Förderung im Rahmen der Fassadendämmung ausgeschlossen. Das geht aus Abschnitt 8.1 des Merkblattes zu förderbaren Kosten hervor.

Wichtig zu wissen ist, dass alle förderbaren Kosten bereits zur Antragsstellung feststehen müssen, da sich die Summe später nicht mehr erhöhen lässt. Eine Ausnahme gibt es: Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids können Sie Angaben zur maximalen Förderhöhe innerhalb eines Monats ändern. Nötig ist dazu ein schriftlicher Widerspruch mit der Unterschrift von Ihnen oder Ihrem Bevollmächtigten.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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