Sind Markisen förderfähig? Wir haben unseren Balkon seitlich erweitert und diese Erweiterung mit Stegplatten überdacht. Über die Stegplatten wurde eine Markise angebracht. Wird dies gefördert?
Nachträglich bekommen Sie leider keine Förderung für die Markise. Sie können allerdings die Lohnkosten der Handwerker steuerlich geltend machen und Ihre Einkommensteuerlast um 20 Prozent der Handwerkerlohnkosten (maximal 1.200 Euro pro Jahr) reduzieren.
Grundsätzlich sind Markisen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) förderfähig. Über den Programmteil Einzelmaßnahmen bekommen Sie Zuschüsse oder Darlehen mit Tilgungszuschuss in Höhe von 20 bis 25 Prozent. Voraussetzung ist, dass die Markise dem sommerlichen Wärmeschutz dient.
Weitere Informationen geben wir im Beitrag über die Förderung zum sommerlichen Wärmeschutz.