Ich möchte gerne mein Haus energetisch sanieren. Dazu gehören neben dem Dach auch die Fassade und der Fußboden. Nun muss ich dafür auch mein Bad und meine Küche größtenteils entfernen. Gelten die Förderungen auch für eine Erneuerung von Bad und Küche als Folgearbeiten der Sanierung? In welcher Höhe kann ich da mit einer Förderung rechnen?
Die bei der Förderung anrechenbaren Kosten beziehen sich immer auf Nebenarbeiten, die nur durch die Sanierung selbst erforderlich sind. Dämmen Sie die Fassade, sind Kosten für Arbeiten in Innenräumen beispielsweise nicht anrechenbar. Dafür können Sie Ausgaben für neue Fußböden etc. geltend machen, wenn Sie den Boden entsprechend den Förderbedingungen dämmen. Einen Überblick gibt die Liste förderbarer Kosten vom BAFA.
Die Zuschüsse oder Schuldenerlässe für Förderdarlehen hängen von der geförderten Maßnahme ab und liegen in der Regel bei 20 bis 25 Prozent. Einen Überblick über mögliche Mittel und Konditionen verschaffen Sie sich dabei in unserer Rubrik Förderung.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
Wir empfehlen die Beratung durch einen Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes. Dabei zeigt ein unabhängiger Experte die größten Einsparpotenziale in Ihrem Haus auf. Er informiert darüber hinaus über mögliche Kosten und Fördermittel. Erstellt der Berater auch einen Sanierungsfahrplan, bekommen Sie außerdem eine um 5 Prozent höhere Förderung für die daraus umgesetzten Maßnahmen. Die Energieberatung fördert der Staat dabei zu 80 Prozent.
Übrigens: Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.