Ich habe eine Frage zur Heizungsförderung. Ich möchte meine alte Nachtspeicherheizung durch eine Wärmepumpe ersetzen. In diesem Zuge müssen auch Heizkörper vergrößert werden.
Bisher kann man beim BAFA-Antrag alles mitangeben, d. h. ich bekomme 35 % Förderung auch für die Heizkörper, oder? (max. förderfähige Kosten: 60.000 €)
Wie ist das ab 2024? Beantragt man dann die Förderung für den reinen Heizungstausch bei der KfW (55 % Förderung, max. förderfähige Kosten: 30.000 €) und den Heizkörpertausch bei der BAFA (Förderung 30 %)?
Hier ist aller Voraussicht nach beides möglich. Sofern sich nichts ändert, lassen sich auch die Kosten der Umfeldmaßnahmen (z. B. neue Heizkörper) bei der Heizungsförderung angeben. Sie können diese aber auch im Zuge der Heizungsoptimierung fördern lassen. Wichtig ist dann jedoch, dass Sie diese zuerst durchführen. Denn Fördermittel für die Heizungsoptimierung gibt es nur dann, wenn Sie eine mindestens zwei Jahre alte Heizung optimieren.
Eine Förderung für neue Heizkörper allein gibt es nicht. Hier können Sie allerdings den Steuerbonus für Handwerker nutzen und 20 Prozent der anfallenden Lohnkosten von der Steuer absetzen.
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Bitte beachten Sie, dass die Richtlinien zum neuen BEG noch nicht erlassen und veröffentlicht wurden. Verbindliche Antworten können wir Ihnen daher zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht geben. Sobald sich das ändert, informieren wir auf unserer Internetseite und im Newsletter darüber.