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Expertenrat

Ich möchte zwei Gebäude mit einer neuen Pelletheizung ausstatten. Muss ich zwei Anträge stellen?

Frage von Malte B. am 03.08.2022 

Ich wohne auf einem Bauernhof mit einer umgebauten Scheune (2 Wohneinheiten, 1 Ölheizung) und einem Haupthaus mit Altenteiler (2 WE, 1 ÖH). Beide Gebäude teilen sich eine Hausnummer. Jetzt möchte ich die beiden Ölheizungen entfernen und eine große Pelletheizung bauen. Muss ich 2 Anträge stellen oder einen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nein, in diesem Fall genügt ein Förderantrag für die neue Pelletheizung. Hier erhalten Sie noch bis zum 14. August 2022 einen Zuschuss in Höhe von 35 Prozent plus 10 Prozent Ölheizungs-Austauschbonus. Ab 15. August sinkt die Förderung für Biomasseheizungen auf 10 Prozent plus 10 Prozent Heizungs-Austauschbonus.

Im gleichen Zuge können Sie Fördermittel für die Errichtung/Erweiterung eines Gebäudenetzes für mindestens 2 Gebäude oder 2 Wohneinheiten beantragen. Anrechenbar sind dabei Kosten für Wärmeverteilung, gegebenenfalls Wärmeerzeugung inkl. Zubehör (wenn diese nicht einzeln beantragt wird) sowie Wärmeübergabestationen in den jeweiligen Häusern.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für eine Pelletheizung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt. Bitte beachten Sie, dass die Kreditförderung inzwischen gestrichen wurde.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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