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Expertenrat

Bekommen wir Fördermittel für einen Pelletofen mit Wassertasche?

Frage von Thomas H. am 08.05.2023 

Wir wollen von einer 40 Jahre alten elektrischen Nachtspeicherheizung auf eine Gas-Wärmepumpe-Hybridheizung mit Pufferspeicher umstellen. Als Vorbereitung und ersten Schritt ist geplant, auf die Gasheizung mit Puffer und Pelletofen mit Wassertasche umzustellen. Gibt es hierzu eine BAFA-Förderung der gesamten Heizung und welche Bedingungen müssen eingehalten werden? Der Umstieg auf die Wärmepumpe erfolgt als zweiter Schritt nach der energetischen Sanierung des Zweifamilienhauses.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Für die Gasheizung bekommen Sie keine Fördermittel. Eine Förderung für den wasserführenden Pelletofen können Sie aber beantragen. Erhältlich ist ein BEG-Zuschuss in Höhe von 10 Prozent, den Sie vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen online über die Webseite des BAFA beantragen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Sie die Anlage gleich mit Solarthermie oder Wärmepumpe kombinieren. Außerdem sind hohe Anforderungen an Kohlenmonoxid- und Staubemissionen zu erfüllen.

Rüsten Sie die Heizung in einem Zuge um, bekommen Sie die Zuschüsse in Höhe von 10 Prozent für den Pelletofen und Zuschüsse in Höhe von 20 bis 25 Prozent für die Wärmepumpe. Die Antragstellung erfolgt auch hier vor Beginn der Sanierung online über die Webseite des BAFA.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Benötigen Sie Unterstützung, empfehlen wir unser Ticket für eine kostenfreie Online-Beratung. Mit unserem Beratungs-Ticket buchen Sie ein Online-Meeting mit einem Energieeffizienz- und Förder-Experten, in dem all Ihre Fragen rund um die Sanierung Ihres Hauses und die weitere Vorgehensweise ausführlich besprochen werden. Damit kann Schritt für Schritt Ihre individuelle Sanierung perfekt durchgeplant werden.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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