Ein Wohnblock aus den 70er-Jahren hat 3 Eingänge mit 3 verschiedenen Hausnummern. In jeder Hausnummer sind 8 WE. Der Eigentümer ist eine Wohnungsbaugesellschaft. Der Wärmeerzeuger befindet sich im Keller des ersten Hauseinganges und versorgt die beiden Nachbarhauseingänge mit. Frage: Kann ich für jeden Hauseingang einen extra Fördermittelantrag für die Vor-Ort-Energieberatung stellen?
Der gleiche Wohnblock gehört einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Kann ich den Zuschlag von 500€ brutto für WE-Gemeinschaften für jeden Hauseingang beantragen, weil ich ja auch die Ergebnisse für jeden Hauseingang extra präsentiere?
Geht es um die Förderung der Sanierung, entscheidet die thermische Hülle. Für alle Eingänge eines Gebäudes können Sie grundsätzlich mehrere Förderanträge stellen. Die Höchstsumme richtet sich nach der Anzahl der insgesamt vorhandenen Wohneinheiten.
Bei der Förderung der Vor-Ort-Energieberatung verhält es sich etwas anders. Hier können Sie pro abgeschlossenes Gebäude einen Förderantrag stellen. Teilen sich alle Eingänge eine gemeinsame thermische Hülle, handelt es sich unserer Auffassung nach um ein Gebäude mit 24 Wohneinheiten. Gibt es eine Trennwand zwischen den Gebäudeteilen, handelt es sich um drei Gebäude mit je acht Wohneinheiten. Im zuletzt genannten Fall dürften Sie drei Förderanträge stellen.
Die 500 € Zuschuss sind pro Präsentation vor einer WEG zu beantragen. Wenn es 3 WEGs sind, kann dieser dreimal beantragt werden. Gehören alle drei Häuser der gleichen WEG, wird die Leistung jedoch nur einmal bezuschusst.