Ich bin Mieter einer Wohnung im Haus meiner Eltern. Das Haus wird mir nach deren Tod per Testament vererbt. Kann ich zur verbesserten Dachdämmung und zum Einbau energiesparender Dachfenster KfW-Fördermittel beantragen?
Leider nicht. Denn Fördermittel für die energetische Sanierung gibt es nur für Eigentümer einer Wohnimmobilie. Das Gleiche trifft auch auf den neuen Steuerbonus für die Sanierung und den Steuerbonus für Handwerkerleistungen zu. Die Mittel sind aktuell von Ihren Eltern zu beantragen. Weitere Informationen zu Voraussetzungen und Konditionen der Förderung finden Sie in den Beiträgen "Förderung für die Dachdämmung" und "Förderung für neue Fenster und Dachfenster".