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Expertenrat

Darf ich Fördermittel für die neue Heizung beantragen, obwohl ich nicht Eigentümer des Gebäudes bin?

Frage von Joerg G. am 06.04.2022 

Mein Vater bewohnt sein Haus. Er erhält keine Förderung mehr. Nun die Frage: Kann er das Haus mit Nießbrauch an mich übertragen und ich lasse die neue Heizung oder auch die Solaranlage fördern (auch als GbR)?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ja, das ist möglich. Denn die Bundesförderung für effiziente Gebäude können Sie als Eigentümer, Pächter, Mieter oder Nießbrauchberechtigter beantragen. Ob Sie die Mittel privat oder als GBR beantragen, spielt dabei in der Regel keine Rolle. Wichtig ist, dass Sie die technischen Vorgaben zur Förderung der neuen Heizung erfüllen. Außerdem benötigen Sie eine formlose, schriftliche Sanierungs-Erlaubnis vom Eigentümer.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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