Meine Partnerin und ich unterschreiben am 5.8.2022 den Notarvertrag für einen Immobilienkauf. Sanierungsplanung steht dann an. Bis alles über die Bühne gelaufen ist, rechnen wir mit weiteren vier Wochen. Wie können wir in dieser Situation am besten Fördermittel nutzen, gerade im Hinblick auf die Frist zum 14.8.2022? Ist "noch schnell" einen Antrag einreichen möglich und inwieweit ist das sinnvoll?
Planen Sie einen Heizungstausch oder eine Heizungsoptimierung, können Sie aktuell einen Förderantrag stellen. Dazu schätzen Sie die Fördersumme großzügig ab und wählen Anlagentechnik aus den Listen förderfähiger Wärmeerzeuger (diese sind hier unter der Rubrik "Publikationen" zu finden). Sie haben dann 24 Monate Zeit für die Umsetzung. Dauert es ohne Ihr Verschulden länger, können Sie die Frist auf Antrag um weitere 24 Monate verlängern.
Ob Sie aktuell noch Fördermittel für Maßnahmen an der Gebäudehülle beantragen können, hängt von der Verfügbarkeit und Auslastung der Energieberater in Ihrer Region ab. Grund dafür ist, dass Sie für diese Mittel eine spezielle Bestätigung (technische Projektbeschreibung oder TPB) von einem zugelassenen Energie-Effizienz-Experten benötigen.
Grundsätzlich ist es erlaubt, bis zum 14.08.2022 pro Person einen Antrag zu stellen. Sie hätten damit also die Möglichkeit, zwei Förderanträge zu stellen.
Wie sich die BEG-Fördersätze zum 15.08.2022 verändern, zeigen wir im Beitrag "Reform BEG EM 2022: Diese Zuschüsse gibt es für Einzelmaßnahmen". Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt. Bitte beachten Sie, dass die Kreditförderung inzwischen gestrichen wurde.
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.