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Expertenrat

Wie verhält es sich mit den förderbaren Kosten, wenn wir Teile der Maßnahme in Eigenleistung erbringen?

Frage von Alexander H. am 06.02.2024 

Wir planen, unser Hausdach im Rahmen einer BEG Einzelmaßnahme zu dämmen. Dabei wollen wir einen Teil der Maßnahme in Eigenleistung erbringen und einen Teil durch ein Fachunternehmen durchführen lassen.

Eigenleistung:
*Zwischen- und Untersparrendämmung

Fachunternehmen:
*Abdichtarbeiten am Dach
*Änderung des Dachüberstands
*Spenglerarbeiten
*Austausch Dachflächenfenster
*Schornsteinkopf neu einfassen

Hinsichtlich der Eigenleistungen werden nur die direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Ausgaben für Material gefördert. Dies ist uns so weit bekannt. Wie verhält sich die Förderung hinsichtlich der durch das Fachunternehmen erbrachten o.g. Sanierungsanteile?

Sind hinsichtlich dieser Dienstleistungen durch das Fachunternehmen Ausgaben für Material, Einbau, Inbetriebnahmen und notwendige Umfeldmaßnahmen förderfähig? Die BEG EM Richtlinie und das Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen trifft zu dieser Konstellation keine eindeutigen Aussagen. Gibt es bei dieser Konstellation der gemischten Leistungserbringung (Eigenleistung und Fachunternehmen) noch etwas zu beachten, z.B. hinsichtlich Antrag, Nachweisen etc.?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Wir gehen davon aus, dass die Regelungen der BEG-Richtlinie greifen, sobald ein Teil der geförderten Maßnahme in Eigenleistung erbracht wird. Da die geförderte Maßnahme hier die Dachdämmung ist, würden alle Umfeldarbeiten aus der Förderung herausfallen, wenn Sie teilweise Eigenleistungen einbringen.

Da das entsprechende Infoblatt bisher nicht überarbeitet wurde, ist eine verbindliche Auskunft zurzeit jedoch nicht möglich.

In der aktuellen BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu unter Punkt 8.2: "Wird die Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt (Eigenleistung), werden nur die direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Ausgaben für Material gefördert, wenn ein Energieeffizienz-Experte oder ein Fachunternehmer die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Ausgaben für Material mit dem Verwendungsnachweis bestätigt."

Weitere Informationen zum korrekten Vorgehen geben wir im Beitrag "Förderung von Eigenleistungen bei der Sanierung - so geht's".

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