Ich möchte eine Haustür und einige Fenster erneuern. Das Haus ist Bj. 1980. Wie kann ich eine Förderung beantragen? Was muss ich da genau tun?
Zunächst lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag für die Tür und die Fenster erstellen. Hilfreich sind dabei unsere kostenfreien Online-Angebotstools für neu Fenster und neue Haustüren. Wichtig ist, dass die angebotenen Produkte die Anforderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau erfüllen. Dabei gilt:
Anschließend beauftragen Sie einen Energie-Effizienz-Experten des Bundes. Der Experte prüft das Vorhaben und erstellt eine Bestätigung zum Antrag samt BzA-ID. Mit der Kennnummer können Sie die KfW-Mittel beantragen. Zur Auswahl stehen dabei Zuschüsse in Höhe von 20 Prozent über das KfW-Programm 430 und Darlehen mit Tilgungszuschuss in Höhe von 20 Prozent über das KfW-Programm 152. Während Sie die Zuschüsse über das online Zuschussportal der KfW beantragen, wenden Sie sich für Darlehen an Ihre Hausbank.
Weitere Informationen zum Thema haben wir Ihnen in den Beiträgen "Förderung für neue Fenster und Dachfenster" und "Haustür" zusammengestellt.
Alternativ zur KfW-Förderung steht Ihnen seit Januar 2020 auch ein neuer Steuerbonus für die Sanierung zur Verfügung. Mit diesem können Sie 20 Prozent der Sanierungskosten (maximal 40.000 Euro) nach Abschluss aller Arbeiten über einen Zeitraum von drei Jahren von der Steuer absetzen. Die technischen Voraussetzungen der KfW gelten analog. Ein Energieberater ist jedoch nicht erforderlich.