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Expertenrat

Wie kann ich Fördermittel für eine neue Haustür beantragen?

Frage von Thorsten O. am 01.03.2020 

Ich möchte eine Haustür und einige Fenster erneuern. Das Haus ist Bj. 1980. Wie kann ich eine Förderung beantragen? Was muss ich da genau tun?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Zunächst lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag für die Tür und die Fenster erstellen. Hilfreich sind dabei unsere kostenfreien Online-Angebotstools für neu Fenster und neue Haustüren. Wichtig ist, dass die angebotenen Produkte die Anforderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau erfüllen. Dabei gilt:


  • ein U-Wert von 0,95 für neue Fenster ohne besonderen Einbruchschutz
  • ein U-Wert von 1,1 W/m²K für neue Fenster mit erhöhtem Einbruchschutz
  • ein U-Wert von 1,3 W/m²K für neue Haustüren

Anschließend beauftragen Sie einen Energie-Effizienz-Experten des Bundes. Der Experte prüft das Vorhaben und erstellt eine Bestätigung zum Antrag samt BzA-ID. Mit der Kennnummer können Sie die KfW-Mittel beantragen. Zur Auswahl stehen dabei Zuschüsse in Höhe von 20 Prozent über das KfW-Programm 430 und Darlehen mit Tilgungszuschuss in Höhe von 20 Prozent über das KfW-Programm 152. Während Sie die Zuschüsse über das online Zuschussportal der KfW beantragen, wenden Sie sich für Darlehen an Ihre Hausbank.

Weitere Informationen zum Thema haben wir Ihnen in den Beiträgen "Förderung für neue Fenster und Dachfenster" und "Haustür" zusammengestellt.

Alternativ zur KfW-Förderung steht Ihnen seit Januar 2020 auch ein neuer Steuerbonus für die Sanierung zur Verfügung. Mit diesem können Sie 20 Prozent der Sanierungskosten (maximal 40.000 Euro) nach Abschluss aller Arbeiten über einen Zeitraum von drei Jahren von der Steuer absetzen. Die technischen Voraussetzungen der KfW gelten analog. Ein Energieberater ist jedoch nicht erforderlich.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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