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Expertenrat

Wir möchten eine Wärmepumpe austauschen. Bekommen wir Fördermittel und haben wir Anrecht auf den Einkommensbonus?

Frage von Detlef D. am 17.02.2024 

Wir haben 2014 neu gebaut und der Umwelt zuliebe eine Heizung von Viessmann mit Wärmepumpe installieren lassen. Leider ist die Wärmepumpe im Dezember 2021 in einer Frostnacht auf Störung gegangen. Leider war von Viessmann kein Techniker in der Lage, den Fehler zu lokalisieren. Auch haben diese immer behauptet, dass es für dieses Model keine Ersatzteile mehr gibt.

Jetzt sind wir im Februar 2024 und die Heizung ist immer noch fehlerhaft. D.h. sie läuft seit Januar 2024 nur noch auf Zusatzheizung mit enormen Kosten. Nun aber meine Frage: Die Förderung wurde im Januar 2024 neu geregelt und ich möchte wissen, ob wir zur Förderungsgruppe gehören. Welches Jahreseinkommen wird herangezogen, das Bereinigte oder Bruttoeinkommen? Unser Heizungsbauer ist da leider nicht aussagefähig.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Sie können die Förderung für eine neue Wärmepumpe beantragen. Voraussetzung ist in der Regel, dass die alte Anlage Ihre Mindestnutzungsdauer erfüllt hat, sofern Sie auch dafür Fördermittel in Anspruch genommen haben. Bei dem Baujahr sollte das aber kein Problem darstellen.

Aktuell bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Diesen können Sie in Ihrem Fall um den Wärmepumpen-Bonus von 5 Prozent (natürliches Kältemittel oder Sole- bzw. Wasser-Wärmepumpe) und den Einkommensbonus in Höhe von 30 Prozent erweitern. Letzteres ist möglich, wenn Sie das Haus in Ihrem Eigentum selbst nutzen und nicht mehr als 40.000 Euro im Jahr verdienen.

Relevant ist dabei das zu versteuernde Einkommen aus den Einkommensteuerbescheiden des zweiten und dritten Jahres vor der Sanierung. Dabei sind die Einkommen aller volljährigen Eigentümer und deren volljähriger Partner (Ehe- und Lebenspartner oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft) zu berücksichtigen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz am Wohnort gemeldet sind.

Für den Nachweis benötigen Sie einen Grundbuchauszug, die entsprechenden Einkommensteuerbescheide und Meldebescheinigungen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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