Ich möchte meine Gasheizung mit Blockheizkraftwerk (Gas) auf eine Gas-/Wärmepumpe erneuern. Brauche ich für die Förderung einen Energieberater? Wann muss ich den Antrag auf Förderung stellen?
Einen Energieberater benötigen Sie nicht. Die Förderung für die Wärmepumpe beantragen Sie rechtzeitig vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen online über die BAFA-Webseite.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für Wärmepumpen herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
Wichtig zu wissen ist, dass der Staat die Förderbedingungen mit Bekanntmachung vom 26.07.2022 ändert. Betroffen sind vor allem Fördermittel für Einzelmaßnahmen, die es ab 28.07.2022 nur noch in Form von Zuschüssen gibt. Außerdem sinken die Förderkonditionen zum 15.08.2022 leicht. Eine Förderung von Heizungen mit fossilem Anteil (zum Beispiel Gasbrennwert-Hybridheizung) wird es dann nicht mehr geben. Interessieren Sie sich für eine solche, können Sie die entsprechenden Fördermittel noch bis zum 14.08.2022 beantragen.
Auf der Seite "BEG-Förderung 2022 stark gekürzt / neue Förderbedingungen" informieren wir über die wichtigsten Inhalte der kurzfristigen BEG-Änderung.