Ich beabsichtige, die Heizung in meinem teilsanierten Altbau auf Wärmepumpe umzustellen. Vor Jahren haben wir aus optischen Gründen einen Gaskamin eingebaut, den wir an kalten Tagen als Zusatzheizung nutzen könnten.
Darf der Gaskamin weiterhin genutzt werden? Oder muss, wie ein Handwerker meinte, der Gasanschluss komplett abmontiert werden, um z. B. die volle Förderung von 40 % zu erhalten?
Grundsätzlich dürfen Sie den Gaskamin weiterhin betreiben. Das gilt auch für die Basis-Förderung der Wärmepumpe. Wollen Sie allerdings den Heizungs-Tausch-Bonus in Anspruch nehmen, ist das aller Voraussicht nach nicht möglich. Denn dann ist die Versorgung mit fossilen Energieträgern nach dem Heizungstausch untersagt. Nachlesen können Sie das unter Punkt 8.4.2 der BEG-EM-Richtlinie. Hier heißt es: "[...] Voraussetzung für die Gewährung des Bonus ist eine fachgerechte Demontage und Entsorgung der ausgetauschten Heizung. Nach dem Austausch dürfen die versorgten Wohneinheiten oder Flächen nicht mehr von fossilen oder mit Gas betriebenen Heizungen im Gebäude oder gebäudenah versorgt werden. [...]"
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