Ich habe ein selbst genutztes EFH, Bj. 1979 mit Gasheizung und separatem Warmwasserboiler. Trotz jährlicher Wartung war die "Opferanode" so defekt, dass ein Durchrosten des Boilers nicht mehr ausgeschlossen werden konnte. Es ist kein Keller vorhanden. Der mindestens 10 Jahre alte Boiler steht auf der Wohnebene (Parterre). Ein Auslaufen des Wasserspeichers hätte verheerende Folgen gehabt und eine SOFORTIGE Reparatur musste vorgenommen werden = 25.03.2021. So habe ich nun einen Speicher der Klasse A/A1 und eine Rechnung über 3.685,53 € liegt vor. Zufällig erfuhr ich vor ein paar Tagen, dass eine finanzielle Förderung möglich sein könnte und deshalb bitte ich Sie um eine verbindliche Auskunft.
Nachträglich können Sie in Ihrem Fall nur die Lohnkosten der Handwerker steuerlich geltend machen. Auf diese Weise sinkt Ihre Einkommensteuerlast für 2021 um 20 Prozent der Handwerkerkosten - maximal um 1.200 Euro. Andere Fördermittel, wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind leider immer vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen zu beantragen.