Ich möchte zur Wohnraumerweiterung im Erdgeschoss die Terrassentür ausbauen und einen 12 m² großen beheizten Wintergarten mit offenem Zugang zum Wohnzimmer errichten lassen. Die konstruktiven Bauteile des Wintergartens (Stützen, Sparren, Querträger etc. sind alle wärmegedämmt, die Fenster, Türen, Dach-Verglasung sind bei einem UG von 06, die Bodenplatte, gedämmt, mit Fußbodenheizung soll einen U-Wert von 0,23 ausweisen. Ist das förderfähig, wenn ja, wie stellt man den Einzelantrag BEG-EM?
Da es sich um die Erweiterung bestehenden Wohnraums handelt, ist die Maßnahme grundsätzlich förderbar. Wichtig ist, dass Sie die technischen Vorgaben der BEG-EM-Förderung erfüllen. Diese sehen unter anderem einen Boden-U-Wert von 0,25 W/m²K und einen Fenster-U-Wert von 0,95 W/m²K (Abweichungen bei Sonderverglasung) vor.
Erfüllen Sie die Vorgaben, müssen Sie die Förderung vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen beantragen. Dazu benötigen Sie auch einen Energieberater. Denken Sie daran, dass der Staat für 2024 eine Änderung der Förderregularien plant. Was dazu bisher bekannt ist, lesen Sie im Beitrag "Update: Förderung für Heizung und Sanierung ab 2024".
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