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Expertenrat

Wer erstellt die Heizlastberechnung vor der Sanierung unseres Hauses?

Frage von Sven S. am 20.03.2021 

Wir planen aktuell die Sanierung unseres 3-Familienhauses zu einem KfW-Effizienzhaus. Wer sollte in diesem Zusammenhang die Heizlastberechnung durchführen? Der Energieberater/Planer, der auch die Dämmmaßnahmen im Objekt berechnet, oder der Heizungsbauer? Beim Heizungsbauer habe ich Sorge, dass er dies nur oberflächlich tut bzw. sich dies vom Zulieferer ausführen lässt. Sollte ich auf irgendwas achten / bestehen (z. B. raumweise Berechnung)? Sind die Kosten für die Heizlastberechnung förderfähig über die Fachplanung/Baubegleitung oder über den Fördersatz zur Heizungserneuerung? Und mit welchen Kosten darf ich grundsätzlich rechnen? Kann man das raumweise oder qm²-weise abschätzen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Heizlastberechnung erfolgt nach DIN EN 12831. Geht es lediglich um einen Heizungstausch oder eine Heizungsoptimierung, genügt eine überschlägige Berechnung (Verfahren A). Für eine ganzheitliche Sanierung zum Effizienzhaus ist hingegen eine detaillierte raumweise Berechnung (Verfahren B) erforderlich. Nur so ist es möglich, das Heizsystem im nächsten Schritt richtig hydraulisch abzugleichen. Dafür ist es wichtig zu wissen, wie viel Wärme jeder Raum im Haus benötigt. 


Sofern die Berechnung anhand der gültigen DIN-Norm durchgeführt wird, ist egal, wer diese erledigt. Kümmert sich der Energieberater im Rahmen der energetischen Fachplanung darum, können Sie die anfallenden Kosten in diesem Zusammenhang auch fördern lassen. Der hydraulische Abgleich, zu dem die Heizlastberechnung gehört, wird außerdem über die BEG-EM-Förderung beim Heizungsaustausch wie auch bei der Optimierung der Heizung gefördert.

Die Kosten hängen sehr stark von der Größe und der Architektur des Gebäudes ab. Üblich sind Ausgaben von 150 bis 300 Euro.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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