Ich habe mein Einfamilienhaus an meine drei Kinder übertragen. Meine Frau und ich besitzen ein lebenslanges Nießbrauchrecht und lt. Schenkungsvertrag "haben wir auch die außergewöhnlichen Lasten und Kosten zu tragen, ohne berechtigt zu sein, von den Eigentümern hierfür Erstattung zu verlangen". Keines der Kinder wohnt in dem Haus. Wir wollen jetzt die 20 Jahre alte Gasheizung durch eine Wärmepumpe austauschen. Können wir eine Förderung nach KfW 458 bekommen?
Nein. Das ist leider nicht möglich. Da Sie keine Eigentümer sind, können Sie die Förderung der Heizung leider nicht beantragen. Möglich ist es aber, dass Ihre Kinder die Mittel beantragen. Wie Sie Kosten und Fördergelder privat verteilen, spielt dabei keine Rolle.
Wichtig zu wissen ist aber, dass sie den Geschwindigkeits- und den Einkommensbonus nicht beantragen können. Diesen bekommen nur selbst nutzende Eigentümer. Ausnahmen für Personen mit Wohnrecht oder Nießbrauch gibt es nicht.
Wie Ihre Kinder die KfW-Förderung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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