Ich werde in meinem Einfamilienhaus das Dach, die Fenster und die Fassade nach Vorgaben der BEG sanieren. Die Gesamtsumme beläuft sich auf ca. 130.000 Euro. Ich möchte die Finanzierung über die BAFA machen. Wenn ich einen Antrag stelle, max. 60.000 Euro, wie lange muss ich warten, um einen neuen Antrag zu stellen. Geplant sind die Maßnahmen 2022.
Die förderfähigen Kosten im Programmteil Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude sind pro Wohneinheit und Kalenderjahr auf 60.000 Euro begrenzt - unabhängig von der Anzahl der Anträge. In einem Kalenderjahr (beispielsweise 2022) dürfen Sie daher nur so viele Anträge stellen, bis die 60.000 Euro an förderfähigen Kosten aufgefüllt sind. Im nächsten Kalenderjahr können Sie dann weitere Anträge stellen. Ob die zuerst beantragten Maßnahmen dann bereits komplett umgesetzt wurden oder nicht, spielt dabei keine Rolle.
Möchten Sie alle Maßnahmen in diesem Jahr umsetzen und haben im Vorjahr noch keine Anträge gestellt, können Sie ergänzend zur BEG-Förderung auch den Steuerbonus für die Sanierung in Anspruch nehmen. Dabei reduziert der Staat ihre Einkommensteuerlast um 20 Prozent der Kosten, wobei sie die Gutschrift verteilt über drei Jahre bekommen. Die BEG-Förderung können Sie parallel nutzen, sofern sich die Kosten nicht überschneiden. Sie müssen also jede Maßnahme genau einem Förderprogramm zuweisen, um eine Doppelförderung zu vermeiden.
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