Es streiten sich die Heizungsfirma und der Energieberater, wer für die Erstellung des hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B samt Dokumentation zuständig ist. Ich als Auftraggeber würde da gerne eine klare Antwort erhalten. Habe Zuschüsse bei KfW beantragt und auch genehmigt bekommen.
Bei dem hydraulischen Abgleich nach Verfahren B handelt es sich um die ausführliche Variante des Heizungsabgleichs. Dabei sind einige Berechnungen durchzuführen, bevor die Einstellungen zum Beispiel an den Heizkörperventilen vorgenommen werden. Zu den Berechnungen zählt neben der Heizlastberechnung die Auslegung der Heizflächen sowie die Ermittlung und Berechnung des Rohrnetzes.
Üblich ist es, dass Sanierer den Heizungsbauer damit beauftragen, da dieser den Abgleich in der Praxis auch durchführt. Sie können die Leistung aber auch aufteilen. In diesem Fall übernimmt ein Planungsbüro oder beispielsweise der Energieberater die Berechnungen, während sich der Heizungsbauer um die Ausführung/Umsetzung kümmert.
Unabhängig davon schreibt auch die VOB Teil C den hydraulischen Abgleich mit den genannten Berechnungen vor. Diese gilt auch dann, wenn der Abgleich nicht explizit vereinbart wurde.