Ich habe neulich nach 30 Jahren eine neue Öl-Brennwertheizung einbauen lassen - eine andere Lösung gab es nicht ohne gravierende Umbauten bzw. Mehrkosten. Allein diese Maßnahme hat schon 20.000,00 € gekostet.
Jetzt ist die Frage: Laut dem Heizungsbauer ist neuerdings kein hydraulischer Abgleich mehr vorgeschrieben - dazu gibt es allerdings konträre Aussagen. Er hat mir schon bei Angebotsabgabe gesagt, dass das seiner Meinung nach nur teuer ist und nicht wirklich Sinn ergibt.
Zur Erklärung: Ich habe ein Einrohrsystem und entsprechend dem Baujahr alte Heizkörper mit entsprechenden Thermostaten (insgesamt 16 Stück inkl. der Einliegerwohnung).
Grundsätzlich hat sich an den gesetzlichen Rahmenbedingungen nichts geändert. Das heißt, der hydraulische Abgleich ist Pflicht, wenn ein Kessel ausgetauscht wird. Entsprechende Hinweise darauf finden sich im Gebäudeenergiegesetz (§ 58) und in der DIN 18380 (VOB/C). Letztere gilt als anerkannte Regeln der Technik. Sie ist damit auch dann Pflicht, wenn kein VOB-Vertrag geschlossen wurde und fordert den hydraulischen Abgleich in Kapitel 3 explizit ein. Sachverständige erklären, dass andere Aussagen einen Mangel darstellen.
Geht es ganz konkret um den hydraulischen Abgleich einer Einrohrheizung, sind einige Punkte zu beachten, auf die wir in unserer Antwort zur Frage "Wie funktioniert der hydraulische Abgleich bei einer Einrohr-Heizung?" hinweisen. In der Regel ist die Maßnahme aber mit zahlreichen Vorteilen verbunden. Neben der Einsparung von Energie gehört dazu auch die bessere Regelbarkeit der Heizung. Wie viel sich in Ihrem Haus einsparen lässt, können wir aus der Ferne nicht abschätzen. Eine verbindliche Antwort erhalten Sie dazu nur von einem Energieberater aus Ihrer Region.