Kann ein iSFP auch für Eigentümer einer einzelnen Wohneinheit in einem Mehrparteienhaus beantragt und umgesetzt werden (ohne WEG)? Gleiche Frage gilt für die Förderung über Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle.
Der individuelle Sanierungsfahrplan gilt immer für das gesamte Gebäude. Geht es um das Mehrfamilienhaus einer WEG, muss diese die Anträge daher auch stellen. Möglich ist das durch den Verwalter, einen Bevollmächtigten oder einen Energieberater.
Ähnlich verhält es sich bei der BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle. Geht es um Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum, muss die WEG den Förderantrag gemeinsam bzw. vertreten durch den Verwalter oder einen Bevollmächtigten stellen. Bei Arbeiten am Sondereigentum stellen die entsprechenden Eigentümer den Antrag selbst.
Da bei Maßnahmen an der Gebäudehülle in der Regel das Gemeinschaftseigentum betroffen ist, muss die Eigentümerversammlung zuvor über die Maßnahmen abstimmen. Beachten Sie dazu die Hinweise aus unserem Beitrag "WEG-Reform: Neues Wohnungseigentumsgesetz gilt seit 1.12.2020".
Sind Sie unsicher oder haben Fragen zu einem individuellen Fördervorhaben, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu den Sachbearbeitern des BAFA. Diese erreichen Sie telefonisch unter der Rufnummer 06196 908-1880 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.