Ab dem 26.09.2023 soll es einen Zuschuss für Photovoltaik, Speicher, Wallbox und E-Auto geben. Was für Kriterien muss das E-Auto haben? Frage: BJ. PS, wie lange muss man es fahren.
Konkrete Anforderungen an die Ausstattung der Elektroautos gibt es nicht. Wichtig ist, dass es sich nicht um ein Hybridfahrzeug handelt. Das Auto muss auf Sie oder ein Mitglied Ihres Haushalts zugelassen sein und es darf sich nicht um einen Firmenwagen handeln. Haben Sie noch kein E-Auto, genügt der Nachweis einer verbindlichen Bestellung. Leasen Sie das Fahrzeug privat, muss der Leasingvertrag mindestens 12 Monate laufen.
Darüber hinaus bestehen technische Anforderungen an die PV-Anlage. Diese muss mindestens 5 kWp Leistung haben und mindestens mit einem 5 kWh Speicher ausgestattet sein. Die Ladestation muss mindestens 11 kW leisten - ermöglicht sie bidirektionales Laden (E-Auto als Stromspeicher für das Haus), ist eine höhere Förderung möglich.
Wichtig ist außerdem, dass Sie die Mittel rechtzeitig vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen online über das KfW-Kundenportal beantragen. Das ist ab 26.09.2023 möglich. Eine Liste der geförderten Ladestationen soll bis dahin noch veröffentlicht werden.
Die wichtigsten Informationen zum Thema haben wir Ihnen im Beitrag "Neue KfW-Förderung für private Ladestationen ab Ende September" zusammengefasst.