Besteht für eine Zuheizung (zum Beispiel Holzofen, Kachelofen) eine Messpflicht, wenn eine Scheitholzheizung als Grundsicherung vorhanden ist?
Nach Kehr- und Überprüfungsverordnung sind alle Feuerstätten in einem Haus regelmäßig durch einen Schornsteinfeger zu untersuchen. Die Intervalle hängen dabei jedoch vom Grad der Nutzung ab. Die Informationen finden Sie in der Regel im Feuerstättenbescheid, den Sie von ihrem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ausgehändigt bekommen.