Kann ich für 2023 noch Förderung für eine Wärmepumpe und für Fassadendämmung jeweils bis 60.000 € bekommen oder gilt für beide Maßnahmen zusammen die Höchstgrenze von 60.000 €?
Aktuell lassen sich pro Wohneinheit und Kalenderjahr 60.000 Euro anrechnen, wenn Sie BEG-EM-Fördermittel beantragen. Die Summe gilt dabei für Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle sowie den Heizungstausch gemeinsam. Mit der Förderung 2024 soll sich das ändern. Dann bekommen Sie einen Kostenrahmen von 30.000 Euro (einmalig für die erste Wohneinheit, gefolgt von einer Staffelung) für den Heizungstausch und 30.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr für Effizienzmaßnahmen (60.000 Euro mit Sanierungsfahrplan). Im Beitrag "Update: Förderung für Heizung und Sanierung ab 2024" haben wir die wichtigsten Informationen zur geplanten Förderkulisse zusammengefasst.