Ich bin Eigentümer eines älteren Einfamilienhauses, das meine Eltern seit 2009 als Nießbrauch nutzen. Es ist notariell festgehalten, dass sie für sämtliche Modernisierungen und Instandhaltungen verantwortlich sind. Mein Vater ist 82 und Rentner, meine Mutter 72 und Hausfrau. Das Haus wird durch Öl geheizt. Wer ist in diesem Fall für den Heizungstausch nach der neuen Regelung verantwortlich? Meine Eltern haben keine Rücklagen; ich und meine Familie leben vom Minimum.
Verantwortlich ist in der Regel immer der Eigentümer der Immobilie. Es gibt jedoch Ausnahmen für Fälle besonderer Härte. Auch Alternativen wie das Mieten einer neuen Heizung kommen infrage, wenn die gesetzliche Austauschpflicht greift und einzuhalten ist. Was das bedeutet, erklären wir im Beitrag "Die Heizung mieten: Was ist eigentlich Contracting?". Lassen Sie eine Erneuerbare-Energien-Anlage einbauen, gibt es zudem hohe Fördermittel für die neue Heizung.
Wir empfehlen, im Ernstfall mit einem Heizungsbauer aus Ihrer Region zu sprechen. Dieser prüft mögliche Alternativen und hilft dabei, eine Finanzierung (Kredit, Leasing, Miete etc.) zu finden. Nach aktuell bekanntem Entwurf zur GEG-Novelle dürfen defekte Ölheizungen nach 2023 repariert werden, bis das nicht mehr funktioniert oder keine Ersatzteile mehr verfügbar sind. Eine Ausnahme gilt für 30 Jahre alte Ölheizungen. Basieren diese nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik, sind sie auszutauschen. Das schreibt die Austauschpflicht im GEG vor.