Was bedeutet Heizungscontracting?
Das Contracting-Modell stammt ursprünglich aus dem Industriebereich. Dabei installieren und betreiben Dienstleister zum Beispiel eine Produktions- oder Heizungsanlage im Gebäude ihrer Kunden und verpflichten diese zum Kauf von Wärme, Strom oder anderen Gütern. Im Ein- und Mehrfamilienhaus funktioniert das ähnlich. Denn dabei installiert ein Contracting-Anbieter - meistens ein Energieversorger, Heizungshersteller, Handwerker oder Planer - eine moderne Heizungsanlage im Haus seiner Kunden. Die damit erzeugte Wärme verkauft er diesen dann über einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren.
In der Regel übernimmt der Anbieter dabei alle Kosten - von der Installation, über die Wartung, bis hin zu eventuellen Reparaturen. Eigentümer:innen zahlen im Gegenzug einen monatlichen Grundpreis sowie die Kosten für die abgenommene Wärme.
Neben diesem Energieliefer-Contracting, der üblichsten Form im Wohnbereich, gibt es auch ein Betriebsführungs- oder Energiespar-Contracting. Im Betriebsführungs-Contracting übernimmt der Kunde Installation und Wartung der Heizung selbst. Der Dienst-Anbieter sorgt dafür, dass die Anlage immer effizient arbeitet und verkauft Wärme und Strom an die Kunden. Eingesetzt wird dieses Modell häufig bei Blockheizkraftwerken in Mehrfamilienhäusern oder gemeinsam versorgten Wohnquartieren, um die Effizienz der Heiztechnik zu erhöhen. Bei dem Energiespar-Contracting übernimmt der Anbieter meistens die Kosten für eine komplette Gebäudesanierung von der Heizung bis zur Dämmung und trägt damit das Risiko, das errechnete Einsparungen ausbleiben könnten. Eigentümer zahlen die Kosten, umgelegt auf einen Grund- und Energiepreis, über einen mehrjährigen Zeitraum. Angewandt wird das Energiespar-Contracting eher bei größeren Gebäuden aus dem Wohn- und Nichtwohnbereich.
Welche Heiztechnik ist im Contracting erhältlich?
In Bezug auf die Technik gibt es beim Heizungscontracting kaum Einschränkungen. So übernehmen Anbieter zum Beispiel Installation und Betrieb von Wärmepumpe, Blockheizkraftwerk (BHKW) oder sogar Brennstoffzellen. Je nach Technologie können sich die Lieferverträge für Wärme oder Strom dabei unterscheiden. Denn während ein BHKW zum Beispiel Strom und Wärme erzeugt, produziert eine Wärmepumpe nur Wärme.
Lohnt sich Heizungscontracting im Eigenheim? Vor- und Nachteile
Vorteil: Beim Heizungscontracting übernimmt ein Dienstleister Installation und Betrieb einer Heizungsanlage. Der Anbieter trägt damit auch alle Kosten für Wartung und eventuelle Reparaturen. Um diese gering zu halten, setzt er in der Regel auf hochwertige und effiziente Komponenten.
Nachteil: Klar muss Eigentümer:innen aber auch sein, dass Heizungscontracting ein Geschäftsmodell ist und Anbieter daran verdienen. Im Vergleich zu einer selbst finanzierten und installierten Heizungsanlage sind die Kosten für das Contracting deshalb meistens höher. Haben die Bewohner zudem keinen Einfluss mehr auf die Regelung der Heizung, sind die Heizkosten oft höher als nötig.
--> Wichtig zu wissen: Damit Letzteres nicht passiert, sollten Eigentümer vertraglich das Recht vereinbaren, die Heizanlage steuern zu dürfen, als wäre es ihre eigene! Bekannt sind solche Verträge als "Hanauer Modell".
Lohnen kann es sich aber trotzdem, die Heizung zu mieten. Denn Eigentümer erhalten mit dem Contracting ein Rundum-Sorglos-Paket. Sie haben keine hohen Investitionen und bekommen die Sicherheit, dass ihre Heizung bis zum Ende der Vertragslaufzeit ohne Reparatur- und Wartungskosten sicher läuft. Das Heizungscontracting kann sich also für diejenigen lohnen, die auf der Suche nach einer sicheren Heiz-Lösung ohne hohe Investitionen und viel Aufwand sind. Bei der Entscheidung für ein Angebot sollten allerdings einige Punkte beachtet werden. Die Verbraucherzentrale hat zusammengestellt, worauf es bei Vertragsabschluss ankommt.
Förderung auch bei Contracting möglich
Für das Heizen mit erneuerbaren Energien gibt es eine attraktive Förderung im Rahmen der BEG (Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude). Auf diese Zuschüsse und Förderkredite haben Eigentümer:innen mit Contracting-Vertrag zwar keinen direkten Anspruch, aber der Contractor kann die Förderung beantragen und die Bewohner dann von reduzierten Contracting-Raten profitieren.
Worauf muss bei Heizungscontracting-Angeboten geachtet werden?
Wenn ein Contractor die Heizung im Haus seiner Kunden finanziert, installiert und betreibt, ist sie generell in seinem Eigentum. Da die Anlage aber auch ein wesentlicher Teil des Gebäudes ist, geht sie rechtlich in das Eigentum des Hausbesitzers über. Verbraucher:innen sollten dabei darauf achten, dass ihr Grundstück durch den Vertrag nicht belastet wird. Denn das würde passieren, wenn der Contracting-Anbieter eine so genannte Grunddienstbarkeit im Grundbuch eintragen lässt. Im gleichen Zusammenhang sollte auch geklärt werden, was passiert, wenn Hausbesitzer ihr Grundstück innerhalb der Vertragslaufzeit verkaufen möchten. Während einige Contracting-Anbieter dabei den Übergang des Vertrags auf den Käufer verlangen, raten Verbraucherschützer dazu, optional auch eine Entschädigungs-Zahlung zu vereinbaren. Der potenzielle Käufer kann dann selbst entscheiden, wie er mit der Heizungsanlage umgehen möchte.
Nach der Beendigung der Contracting-Laufzeit ist die Heizung theoretisch immer noch Eigentum des Anbieters. Entscheidend für die Eigentümer ist, was dann mit der Anlage passiert. Möglich ist zum Beispiel, dass die Heizung gegen einen Abschlag an den Hausbesitzer übergeht oder vom Anbieter demontiert wird. In diesem Fall sollten die Kosten für eine neue Heizung schon frühzeitig eingeplant werden. Wichtig ist auch, wie sich die Wärme-Kosten über die Vertragslaufzeit verändern. Da die Preise für Gas, Öl, Holz und Strom immer wieder schwanken, werden auch die Kosten für die abgenommene Wärme regelmäßig angepasst. Dabei sollten sich allerdings auch sinkende Rohstoffpreise auf die Heizkosten auswirken. Ist der Contracting-Anbieter ein Energieversorger, heißt das übrigens nicht, dass automatisch auch lange Verträge über die Stromlieferung geschlossen werden müssen. Hierbei sollten Eigentümer auch weiterhin die freie Wahl haben.
Nein, das ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Heizungsaustausch-Pflicht aus § 72 GEG gilt nur für 30 Jahre alte Öl- oder Gasheizungen, ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, da zum Erreichen der EE-Klasse die Luft-Wasser-Wärmepumpe über das Programm 261 gefördert wird. Wir ...
Antwort lesen »Geht es um das BEG, hängt die Förderbarkeit von der geplanten Maßnahme ab. Handelt es sich um eine Sanierung bestehender Wohneinheiten, ...
Antwort lesen »Als Rentner können Sie für die relevanten Jahre auch eine Rentenbezugsmitteilung als Nachweis über die bezogene gesetzliche Rente ...
Antwort lesen »Hier hat der Energieberater allen Anschein nach recht. Denn die Registrierungsnummer bescheinigt die Gültigkeit des Energieausweises. Das ...
Antwort lesen »Ja, denn hier haben Sie die Wahl. Zieht der Energieberater den Verbrauch heran, erstellt er einen Verbrauchsausweis. Möchten Sie ein ...
Antwort lesen »Sind Sie alleiniger Eigentümer, Nießbrauchsberechtigter, Mieter oder Pächter des Beratungsobjekts, bekommen Sie keine Förderung für einen ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, das hat allerdings keinen Vorteil. Denn die zwei Wohneinheiten können Sie auch dann angeben, wenn ...
Antwort lesen »Das hängt davon ab, wann Sie die Förderung der Heizung beantragt haben und welche Gründe Sie für die Verlängerung anführen. Ab 2024 gab es ...
Antwort lesen »In der Tat, hier handelt es sich sehr wahrscheinlich um eine Wärmebrücke, an der sich innen Kondenswasser bildet. Die Betondecke gibt dabei ...
Antwort lesen »Bei der Förderung der Heizungsoptimierung ist der hydraulische Abgleich die förderbare Maßnahme. Sie müssen diesen also durchführen und ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Den Steuerbonus können Sie zwar nachträglich nutzen. Dieser setzt allerdings die Beauftragung von Handwerkern ...
Antwort lesen »Entscheidend ist immer die Situation zum Antragszeitpunkt – diese müssen Sie der KfW auch nachweisen. Was im Anschluss daran passiert, ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung, handelt es sich bei einer Wohneinheit um alle in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegenden und zu dauerhaften ...
Antwort lesen »Fördergeber könnten das als Betrugsversuch oder dergleichen werten. Aus Perspektive des GEG ist der Plan so auch nicht umsetzbar. Denn hier ...
Antwort lesen »In der Regel genügt eine Meldebescheinigung der Mutter. Damit weist sie nach, dass sie die entsprechenden Voraussetzungen zum Beispiel für ...
Antwort lesen »Nein, eine Förderung der Innentüren gibt es leider nur noch, wenn diese zum unbeheizten Treppenhaus führen und die energetischen ...
Antwort lesen »In vielen Fällen ist das möglich. Sie benötigen vermutlich eine eigene Gruppe vom Verteiler oder schließen den neuen Fußbodenheizkreis am ...
Antwort lesen »Nach Absatz 2 § 71 b GEG ist es möglich und zulässig, ein Haus an ein bestehendes Wärmenetz anzuschließen, auch wenn dieses die ...
Antwort lesen »Hier geht es um die Förderung der Heizungsoptimierung über das BAFA. Für diese benötigen Sie keinen Energieberater. Wie Sie Schritt für ...
Antwort lesen »Das Zusammenrechnen der beiden U-Werte von Dachboden und Dachfläche ist nicht möglich. Sie bekommen die Förderung aber auch, wenn der ...
Antwort lesen »Sie können zwei Anträge für die gleiche Maßnahmen-Kategorie stellen. Wichtig ist in diesem Fall, dass Sie die Arbeiten eindeutig einem der ...
Antwort lesen »Die Basisförderung bekommen Sie für die gesamten anfallenden und anrechenbaren Kosten. Die Zusatzförderung, die es mit dem Einkommens- oder ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW können Sie zunächst den Basisantrag und getrennt davon den Zusatzantrag für den Klimageschwindigkeitsbonus ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Hier erfolgt seitens der KfW eine taggenaue Betrachtung des Alters. Ist die Heizung bei der Beantragung der ...
Antwort lesen »Hier können grundsätzlich Klebereste zurückbleiben. Wie stark und problematisch diese sind, hängt von der Art der Fassade, der Dämmung und ...
Antwort lesen »Ja, die Förderung des iSFP ist losgelöst von der Förderung der Sanierung. Erstere bekommen Sie auch dann, wenn Sie gar keine ...
Antwort lesen »Klima-Split-Geräte fördert der Staat im Rahmen der Wärmepumpen-Förderung. Diese gibt es für Geräte und Anlagen, die in der Liste ...
Antwort lesen »Nach § 82 GEG benötigen Sie Abrechnungsdaten aus drei zusammenhängenden Abrechnungsperioden von insgesamt 36 Monaten. Die jüngste ...
Antwort lesen »Grundsätzlich geht es in § 1 Absatz 2 Punkt 4 der SAN-VO NRW darum, dass die Solarpflicht bei einer Dachsanierung auf Gebäuden in privater ...
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