Was bedeutet Heizungscontracting?
Das Contracting-Modell stammt ursprünglich aus dem Industriebereich. Dabei installieren und betreiben Dienstleister zum Beispiel eine Produktions- oder Heizungsanlage im Gebäude ihrer Kunden und verpflichten diese zum Kauf von Wärme, Strom oder anderen Gütern. Im Ein- und Mehrfamilienhaus funktioniert das ähnlich. Denn dabei installiert ein Contracting-Anbieter - meistens ein Energieversorger, Heizungshersteller, Handwerker oder Planer - eine moderne Heizungsanlage im Haus seiner Kunden. Die damit erzeugte Wärme verkauft er diesen dann über einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren.
In der Regel übernimmt der Anbieter dabei alle Kosten - von der Installation, über die Wartung, bis hin zu eventuellen Reparaturen. Eigentümer:innen zahlen im Gegenzug einen monatlichen Grundpreis sowie die Kosten für die abgenommene Wärme.
Neben diesem Energieliefer-Contracting, der üblichsten Form im Wohnbereich, gibt es auch ein Betriebsführungs- oder Energiespar-Contracting. Im Betriebsführungs-Contracting übernimmt der Kunde Installation und Wartung der Heizung selbst. Der Dienst-Anbieter sorgt dafür, dass die Anlage immer effizient arbeitet und verkauft Wärme und Strom an die Kunden. Eingesetzt wird dieses Modell häufig bei Blockheizkraftwerken in Mehrfamilienhäusern oder gemeinsam versorgten Wohnquartieren, um die Effizienz der Heiztechnik zu erhöhen. Bei dem Energiespar-Contracting übernimmt der Anbieter meistens die Kosten für eine komplette Gebäudesanierung von der Heizung bis zur Dämmung und trägt damit das Risiko, das errechnete Einsparungen ausbleiben könnten. Eigentümer zahlen die Kosten, umgelegt auf einen Grund- und Energiepreis, über einen mehrjährigen Zeitraum. Angewandt wird das Energiespar-Contracting eher bei größeren Gebäuden aus dem Wohn- und Nichtwohnbereich.
Welche Heiztechnik ist im Contracting erhältlich?
In Bezug auf die Technik gibt es beim Heizungscontracting kaum Einschränkungen. So übernehmen Anbieter zum Beispiel Installation und Betrieb von Wärmepumpe, Blockheizkraftwerk (BHKW) oder sogar Brennstoffzellen. Je nach Technologie können sich die Lieferverträge für Wärme oder Strom dabei unterscheiden. Denn während ein BHKW zum Beispiel Strom und Wärme erzeugt, produziert eine Wärmepumpe nur Wärme.
Lohnt sich Heizungscontracting im Eigenheim? Vor- und Nachteile
Vorteil: Beim Heizungscontracting übernimmt ein Dienstleister Installation und Betrieb einer Heizungsanlage. Der Anbieter trägt damit auch alle Kosten für Wartung und eventuelle Reparaturen. Um diese gering zu halten, setzt er in der Regel auf hochwertige und effiziente Komponenten.
Nachteil: Klar muss Eigentümer:innen aber auch sein, dass Heizungscontracting ein Geschäftsmodell ist und Anbieter daran verdienen. Im Vergleich zu einer selbst finanzierten und installierten Heizungsanlage sind die Kosten für das Contracting deshalb meistens höher. Haben die Bewohner zudem keinen Einfluss mehr auf die Regelung der Heizung, sind die Heizkosten oft höher als nötig.
--> Wichtig zu wissen: Damit Letzteres nicht passiert, sollten Eigentümer vertraglich das Recht vereinbaren, die Heizanlage steuern zu dürfen, als wäre es ihre eigene! Bekannt sind solche Verträge als "Hanauer Modell".
Lohnen kann es sich aber trotzdem, die Heizung zu mieten. Denn Eigentümer erhalten mit dem Contracting ein Rundum-Sorglos-Paket. Sie haben keine hohen Investitionen und bekommen die Sicherheit, dass ihre Heizung bis zum Ende der Vertragslaufzeit ohne Reparatur- und Wartungskosten sicher läuft. Das Heizungscontracting kann sich also für diejenigen lohnen, die auf der Suche nach einer sicheren Heiz-Lösung ohne hohe Investitionen und viel Aufwand sind. Bei der Entscheidung für ein Angebot sollten allerdings einige Punkte beachtet werden. Die Verbraucherzentrale hat zusammengestellt, worauf es bei Vertragsabschluss ankommt.
Förderung auch bei Contracting möglich
Für das Heizen mit erneuerbaren Energien gibt es eine attraktive Förderung im Rahmen der BEG (Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude). Auf diese Zuschüsse und Förderkredite haben Eigentümer:innen mit Contracting-Vertrag zwar keinen direkten Anspruch, aber der Contractor kann die Förderung beantragen und die Bewohner dann von reduzierten Contracting-Raten profitieren.
Worauf muss bei Heizungscontracting-Angeboten geachtet werden?
Wenn ein Contractor die Heizung im Haus seiner Kunden finanziert, installiert und betreibt, ist sie generell in seinem Eigentum. Da die Anlage aber auch ein wesentlicher Teil des Gebäudes ist, geht sie rechtlich in das Eigentum des Hausbesitzers über. Verbraucher:innen sollten dabei darauf achten, dass ihr Grundstück durch den Vertrag nicht belastet wird. Denn das würde passieren, wenn der Contracting-Anbieter eine so genannte Grunddienstbarkeit im Grundbuch eintragen lässt. Im gleichen Zusammenhang sollte auch geklärt werden, was passiert, wenn Hausbesitzer ihr Grundstück innerhalb der Vertragslaufzeit verkaufen möchten. Während einige Contracting-Anbieter dabei den Übergang des Vertrags auf den Käufer verlangen, raten Verbraucherschützer dazu, optional auch eine Entschädigungs-Zahlung zu vereinbaren. Der potenzielle Käufer kann dann selbst entscheiden, wie er mit der Heizungsanlage umgehen möchte.
Nach der Beendigung der Contracting-Laufzeit ist die Heizung theoretisch immer noch Eigentum des Anbieters. Entscheidend für die Eigentümer ist, was dann mit der Anlage passiert. Möglich ist zum Beispiel, dass die Heizung gegen einen Abschlag an den Hausbesitzer übergeht oder vom Anbieter demontiert wird. In diesem Fall sollten die Kosten für eine neue Heizung schon frühzeitig eingeplant werden. Wichtig ist auch, wie sich die Wärme-Kosten über die Vertragslaufzeit verändern. Da die Preise für Gas, Öl, Holz und Strom immer wieder schwanken, werden auch die Kosten für die abgenommene Wärme regelmäßig angepasst. Dabei sollten sich allerdings auch sinkende Rohstoffpreise auf die Heizkosten auswirken. Ist der Contracting-Anbieter ein Energieversorger, heißt das übrigens nicht, dass automatisch auch lange Verträge über die Stromlieferung geschlossen werden müssen. Hierbei sollten Eigentümer auch weiterhin die freie Wahl haben.
Laut FAQ zum BEG ist das nicht korrekt. Denn in Punkt 2.5 heißt es dort: "Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben bei Gebäudenetzen ...
Antwort lesen »Das ist nicht korrekt. Laut § 22 EnFG gelten nur die folgenden Voraussetzungen: Der Strom wird in einer elektrisch angetriebenen ...
Antwort lesen »Das kommt auf die gewünschte Leistung an. Benötigen Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan oder eine Bestätigung zur Förderung, ist die ...
Antwort lesen »Möchten Sie eine Etagenheizung austauschen, gibt es aus Platzgründen oftmals nicht viele Alternativen. So können Sie eine neue Gasheizung ...
Antwort lesen »Bei einem Zweifamilienhaus bekommen Sie eine Basis-Heizungsförderung in Höhe von 30 bis 35 Prozent von 45.000 Euro. Zudem können Sie eine ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung für die Sanierung, ist der Vertrag mit den Antragsunterlagen beim jeweiligen Fördergeber einzureichen. Damit das ...
Antwort lesen »Ja, die für die Antragstellung nötigen Arbeiten lassen sich als Baubegleitung und Fachberatung fördern. Die Nachweiserstellung ist dabei ...
Antwort lesen »Das hängt von der Installation des Speichers ab. Kann dieser auch Strom aus dem Netz laden, gilt er als steuerbare Verbrauchseinrichtung ...
Antwort lesen »Möchten Sie den Steuerbonus für die Sanierung zur Förderung der Fenster nutzen, sind eine Reihe von Umfeldmaßnahmen förderbar. Darunter ...
Antwort lesen »Eine Förderung bekommen Sie für Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Voraussetzung ist, dass die außenliegende Sonnenschutzeinrichtung ...
Antwort lesen »Der individuelle Sanierungsfahrplan ist informativ und mit keinen Pflichten verbunden. Auch wenn Sie nur einzelne Maßnahmen daraus ...
Antwort lesen »Sie können das Unternehmen immer wechseln. Wichtig ist, dass Sie nach wie vor die technischen Vorgaben zur Förderung der Fenster einhalten. ...
Antwort lesen »Die Angabe im Musterformular des Liefer-/Leistungsvertrags mit aufschiebender oder auflösender Bedingung ist für die Förderung erst einmal ...
Antwort lesen »Auch wenn Sie Teile der Kosten nicht angeben, ist die Anlage förderbar. Wichtig ist, dass diese die technischen Vorgaben der Fördergeber ...
Antwort lesen »Geht es um die Außenwände, greifen die GEG-Vorgaben, wenn Sie diese ersetzen oder erstmalig neu einbauen. Aber auch dann, wenn Sie ...
Antwort lesen »Haben Sie die Fachplanung und Baubegleitung im Rahmen der Förderung in Auftrag gegeben, sind beide Maßnahmen erforderlich. Nachlesen können ...
Antwort lesen »In diesem Fall stehen unseren Informationen zur Folge keine zusätzlichen Fördermittel bereit. Grund dafür ist, dass die Sanierung bereits ...
Antwort lesen »Die Erleichterung bei der Förderung für neue Fenster gilt für barrierearme sowie einbruchhemmende Fenster. Zudem genügt ein U-Wert von 1,1 ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie nur den Steuerbonus für Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen. Mit diesem ist es möglich, 20 Prozent der ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizung, gibt es zwei Fördermöglichkeiten - zum einen den Austausch der Wärmeerzeugung und zum anderen die ...
Antwort lesen »Wie hoch der Zuschuss in Euro ist, lässt sich ohne Kenntnis über die Kosten nicht sagen. Wir können Ihnen aber die maximale Förderung ...
Antwort lesen »Da sich der Laden wesentlich von der Wohnnutzung unterscheidet und einen nicht unerheblichen Teil des Gebäudes ausmacht, ist hier ...
Antwort lesen »Da Sie das Haus als Eigentümer seit 2005 selbst bewohnen, gelten bereits jetzt alle Nachrüstpflichten. Ausgenommen davon sind nur ...
Antwort lesen »Grundsätzlich bekommen Sie auch in diesem Fall eine Förderung für die Wärmepumpe. Voraussetzung für die Umsetzung der Maßnahme ist ...
Antwort lesen »In Paragraf 80 GEG heißt es: "Werden bei einem bestehenden Gebäude Änderungen im Sinne des § 48 ausgeführt, ist ein Energiebedarfsausweis ...
Antwort lesen »Ohne den Aufbau des Daches und die Größen bzw. Abstände der Sparren zu kennen, lässt sich das nicht sicher beurteilen. Betrachten wir nur ...
Antwort lesen »Sie können den Antrag allein stellen und müssen nicht beide im Haus gemeldet sein. Achten Sie aber darauf, die Einkommensgrenzen ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Denn Anträge zur Heizungsförderung sind immer vor Maßnahmenbeginn zu stellen. Da die Wärmepumpe bereits ...
Antwort lesen »Ohne die 10 Positionen zu kennen, ist eine fundierte Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Die Kosten sind allerdings recht hoch, ...
Antwort lesen »Wenn er über eine gleichwertige Eignung verfügt, ist das möglich und auch bei Förderprogrammen zulässig. Voraussetzung ist in der Regel, ...
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