Wir wollen für unsere Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus einen Energieausweis. Der Hausverwalter möchte keinen erstellen. Kann ich dem Hausverwalter eine rechtlich vorgeschriebene Frist zur Erstellung eines Energieausweises stellen? Danke für die Antwort.
Ein Energieausweis ist immer dann Pflicht, wenn ein mit einem Gebäude bebautes Grundstück oder Wohnungs- oder Teileigentum verkauft, ein Erbbaurecht an einem bebauten Grundstück begründet oder übertragen oder ein Gebäude, eine Wohnung oder eine sonstige selbständige Nutzungseinheit vermietet, verpachtet oder verleast werden soll. Sofern nicht bereits ein gültiger Energieausweis für das Gebäude vorliegt, ist in den genannten Fällen ein neuer auszustellen. Nachlesen können Sie das in § 80 Abs. 3 GEG.
Welcher Energieausweis dabei zu erstellen ist, hängt von der Art und der Größe des Gebäudes ab. Im Beitrag "Wann braucht man welchen Energieausweis?" geben wir einen Überblick.
Unabhängig davon besteht keine Pflicht dazu, einen Energieausweis ausstellen zu lassen. Sie können jedoch eine Energieberatung in Anspruch nehmen, wenn Sie die Energieeffizienz des Gebäudes prüfen und bewerten lassen möchten.