Wir planen, eine Dach-Photovoltaikanlage zu installieren. Welche Kosten können bei der Einkommensteuer angesetzt werden?
Entscheiden Sie sich bei einer Photovoltaikanlage gegen die Vereinfachungsregeln (Photovoltaik Liebhaberei für Anlagen bis 10 kWp), müssen Sie Gewinne durch Eigenverbrauch und Einspeisung als Gewinne bei der Einkommensteuer anrechnen.
Möglich ist es dafür allerdings, die mit der Anschaffung und mit dem Betrieb der Photovoltaikanlage verbundene Kosten abzusetzen. Die Anschaffungskosten können Sie beispielsweise über 20 Jahre linear (je 5 % der Anschaffungskosten) abschreiben. Wer aktuell ein hohes Einkommen hat, welches sich in den kommenden Jahren (etwa durch den Renteneintritt) verringert, kann auch die Sonderabschreibung wählen und 20 Prozent im ersten Jahre oder verteilt über die ersten fünf Jahre absetzen. Die offenen Kosten lassen sich dann weiter linear abschreiben.
Alle Ausgaben, die mit dem Betrieb der Anlage in Zusammenhang stehen wie Reinigung, Wartung, Versicherung etc. sind immer direkt in dem Jahr als Ausgaben zu berücksichtigen, in dem sie auch anfallen.
Wir empfehlen, die Varianten mit einem Steuerberater zu besprechen. Dieser unterstützt sie auch dabei, Einnahmen und Ausgaben richtig in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen.