Ich habe dieses Jahr eine PV-Anlage 11 kWp und Speicher mit 10 kWh installiert. Montage war Juli 2022 und Inbetriebnahme durch den Netzbetreiber am 12.09.2022. Meine Frage: Welche Neuerungen gelten nun für mich? Mich interessiert insbesondere die steuerliche Seite (Kleinunternehmerregelung, Versteuerung vom Eigenverbrauch, ...). Bis jetzt habe ich beim Finanzamt die MwSt. noch nicht zurückgefordert bzw. bekommen. Was wäre in diesem Fall die beste Vorgehensweise?
Sie profitieren aktuell von den kürzlich beschlossenen Änderungen im EEG, die eine höhere Vergütung für eingespeisten Strom aus Photovoltaikanlagen vorsehen. Ob Sie von der Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen profitieren, lässt sich aktuell nicht beurteilen. Der Hintergrund ist, dass Ende September nur der Entwurf des entsprechenden Gesetzes beschlossen wurde. Zum aktuellen Zeitpunkt ist die Regelung noch nicht rechtskräftig.
Gibt es den Null-Steuersatz tatsächlich erst ab 2023, können Sie die ausgegebene Steuer dennoch vom Finanzamt zurückfordern. Die einfachere Kleinunternehmer-Regelung können Sie dazu jedoch leider nicht wählen. Wir empfehlen, den Sachverhalt mit Ihrem Steuerberater zu besprechen, um keine Gelder zu verlieren.