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Expertenrat

Kann ich eine PIR-Dämmung im Dach einbauen, um Fördermittel zu bekommen?

Frage von Pierre R. am 30.07.2023 

Wir sind gerade dabei, im Altbau die Zwischensparrendämmung aufzubereiten. Wir haben bereits unsere 120 mm tiefen Sparren mit 0032 er Klemmfilz gefüllt.

Nun sollten die Sparren zur Verminderung von Wärmebrücken längs aufgedoppelt werden mit 100 mm 0032 er Klemmfilz befüllt werden.

Unter den Sparren wird auch noch 30 mm mit WLG 0035 für eine Deckenheizung installiert.

Allein von den Dämmwerten sollte das passen für die Förderung, allerdings wurden wohl die Sparren nicht in die Rechnung mit einbezogen, also ist der U-Wert nun zu hoch.

Die KVH Balkan und alles andere haben wir allerdings schon besorgt. Können wir stattdessen auch PIR Dämmung mit der Mineralwolle kombinieren, um so auf unsren U-Wert zu kommen? Ich weiß, das ist nicht optimal, aber mir fällt nichts Besseres ein, um den Schlamassel zu lösen.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Um die Förderung für die Dachdämmung zu erhalten, muss diese vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen beantragt werden. Haben Sie mit den Baumaßnahmen bereits begonnen und keine BEG-Förderung beantragt, erhalten Sie diese leider nicht mehr. Bei der Beauftragung von Fachhandwerkern können Sie allerdings den Steuerbonus für die Sanierung nutzen. Mit diesem ist es möglich, nachträglich 20 Prozent der Sanierungskosten verteilt über 3 Jahre von der Steuer abzusetzen.


Mit dem beschriebenen Aufbau erreichen Sie den Anforderungswert aller Voraussicht nach nicht. Sie kommen vermutlich auf 0,17 bis 0,18 W/m²K und liegen somit über den geforderten 0,14 W/m²K.


Eine Innendämmung bzw. Untersparrendämmung mit dafür zugelassenen PIR-Dämmplatten ist möglich und hilft, den U-Wert für die Förderung der Dachdämmung zu erreichen. Wir empfehlen, den konkreten Aufbau mit einem Energieberater aus Ihrer Region zu besprechen. Dieser prüft die örtlichen Gegebenheiten und gibt Tipps zur Ausführung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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