Wir würden gerne bei der Sanierung zum Effizienzhaus 55 auf außen liegende Jalousien/Rollos bei den Fenstern für den sommerlichen Wärmeschutz verzichten. Im Gebäudeenergiegesetz heißt es in § 14 Absatz 4: "Wird bei Gebäuden mit Anlagen zur Kühlung die Berechnung nach Absatz 3 durchgeführt, sind bauliche Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz gemäß DIN 4108-2: 2013-02 Abschnitt 4.3 insoweit vorzusehen, wie sich die Investitionen für diese baulichen Maßnahmen innerhalb deren üblicher Nutzungsdauer durch die Einsparung von Energie zur Kühlung unter Zugrundelegung der im Gebäude installierten Anlagen zur Kühlung erwirtschaften lassen."
Da wir eine Wärmepumpe mit Kühlsystem und zudem eine PV-Anlage einbauen, bin ich der Ansicht, dass wir im Sommer quasi kostenlos mit Solarstrom kühlen können. Können wir daher uns auf den entsprechenden Absatz im GEG berufen und auf Jalousien/Rollos verzichten?
Energetisch gesehen ist das nicht günstig, da intelligente Verschattungsanlagen nahezu ohne Verbrauchskosten arbeiten. Sie senken die Kühllast des Gebäudes und sorgen dafür, dass die Wärmepumpe weniger Energie verbraucht. Ob der Strom der Photovoltaikanlage für die Kühlung ausreicht, hängt grundsätzlich von deren Leistung ab.
Die Richtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude für Wohngebäude (BEG WG) schreibt die Einhaltung der Mindestanforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz vor. Es gelten die Vorgaben der DIN 4108-2:2013-02 (Abschnitt 8) für Neubau- und Sanierungsvorhaben. Einzige Ausnahme stellt die Sanierung von Baudenkmalen dar. Hier können Sie von den Vorgaben abweichen, wenn diese den Auflagen des Denkmalschutzes entgegenstehen.
Paragraf 14 GEG betrifft darüber hinaus nur den Neubau von Gebäuden. Bei Sanierungsvorhaben sind Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz in der Regel nur dann zu erfüllen, wenn es um einen Anbau mit mehr als 50 m² geht.
Das heißt: Sanieren Sie Ihr Gebäude ohne Fördermittel, können Sie auf die Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz verzichten, sofern Sie keinen Anbau (> 50 m²) errichten. Bei der geförderten Sanierung zum Effizienzhaus fordern Fördergeber die Einhaltung der Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz. Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste müssen dazu einen Nachweis erstellen.