Bezüglich der Sperrfrist, wann gilt diese Frist? Wir wollen unseren noch nicht genehmigten Antrag von einer Gas/Wärmepumpen-Hybridheizung auf eine Wärmepumpe ändern? Ist das ein identisches Vorhaben?
Nach Angaben des BMWK sind Fördervorhaben nicht identisch, wenn sie in der Richtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) mit einzelnen Zahlen und Buchstaben aufgeführt sind. Da die Gas-Hybridheizung in der Richtlinie unter Punkt 5.3.c und die Wärmepumpe unter Punkt 5.3.f zu finden ist, handelt es sich der Definition folgend nicht um identische Maßnahmen und Sie haben keine Sperrfrist von 6 Monaten zu beachten. Die Förderung für die Wärmepumpe können Sie sofort beantragen.
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