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Expertenrat

Kann meine Frau die Heizungsförderung erneut beantragen, um die Sperrfrist zu umgehen?

Frage von Robert B. am 25.10.2023 

Ich habe einen Zuwendungsbescheid von der BAFA 5/23. Erfülle Voraussetzung für neue Förderung Wärmepumpe 2024 von 75 %. Wenn ich den Zuwendungsbescheid storniere, werde ich von der BAFA mit einer 6 monatlichen Sperre belegt. Kann dann meine Ehefrau, die zur Hälfte Miteigentümer am Gebäude ist, ab 2024 bei der KfW einen Antrag auf Förderung stellen? Oder bestehen Überlegungen, Förderbescheide von 2023 nach 2024 mitzunehmen oder umzuwandeln.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Eine Umwandlung ist grundsätzlich nicht möglich. Sie können den Antrag daher nur stornieren und neu beantragen. Hierbei gilt bei identischen Maßnahmen (Heizungstausch an Ihrem Standort) eine Sperrfrist von 6 Monaten. Das heißt, auch wenn Ihre Frau die Förderung beantragt, ist die Sperrfrist einzuhalten.

Bedenken Sie dabei, dass die Förderung bei sehr hohen Kosten trotz höherer Förderrate niedriger ausfallen kann als bisher. Außerdem gibt es noch keine verbindlichen Informationen dazu, ob sich neben den Konditionen auch technische Mindestanforderungen ändern.

Weitere Informationen zum Thema bekommen Sie in den Beiträgen "Update: Förderung für Heizung und Sanierung ab 2024" und "Heizungsförderung 2023 oder 2024 - was lohnt sich mehr?".

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