Ich suche verzweifelt nach einer Auskunft, ob die neue Gesetzgebung nur für neue PV-Anlagen und Speicher eine 0%-Umsatzsteuer vorsieht oder ob das Gesetz auch Kleinwindkraftanlagen auf Privatbesitz für den Eigenbedarf vorsieht. Habe bereits beim Ministerium für Finanzen nachgefragt und erhielt dort die Antwort, dass man Privatpersonen keine Auskunft dazu erteilt.
Die Steuerbefreiung bzw. der Nullsteuersatz gilt für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen inklusive Zubehör wie Stromspeicher. Eine ähnliche Regelung für Kleinwindkraftanlagen ist uns zum aktuellen Zeitpunkt nicht bekannt. Die wichtigsten Informationen zu den Änderungen, die teilweise rückwirkend für 2022 gelten, haben wir im Beitrag "Steuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen bis 30 kW schon ab 2022" zusammengefasst.