Gilt die Befreiung von der Einkommensteuer auch für Anlagen (9 kWp, Inbetriebnahme 2009), wenn sich diese auf dem Dach eines von mir nicht selbst bewohnten Einfamilienhaus befinden? Bin nicht Eigentümer. Fläche wurde mir kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Sofern Sie Betreiber der Anlage sind und diese auf dem Dach eines Wohngebäudes installiert ist/wird, sollten Sie von der Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen profitieren. Dass es sich bei dem Gebäude um eigenes Eigentum handeln muss, ist im Jahressteuergesetz 2022 nicht zu lesen.
Eine verbindliche Antwort auf diese Frage erhalten Sie von Ihrem Steuerberater. Im Beitrag "Steuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen bis 30 kW schon ab 2022" haben wir die wichtigsten Informationen zum Thema zusammengefasst.