Ich habe schon eine Eigenstromanlage. Wenn ich jetzt dazu einen Speicher anschaffe, ist der auch ohne MwSt.? Oder muss ich nochmal eine PV-Anlage anschaffen? Wie viel gehen jetzt in der Regel insgesamt?
Seit 01. Januar 2023 fällt bei der Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen (Neubau oder Erweiterung) keine Umsatzsteuer an, wenn diese auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert werden.
Das gilt gleichermaßen für die Komponenten einer Photovoltaikanlage, wie z. B. Photovoltaikmodule, Wechselrichter oder auch Batteriespeicher. Vom Nullsteuersatz profitieren Sie demnach auch, wenn Sie einen Stromspeicher nachrüsten lassen.
Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums werden Photovoltaikanlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden dabei stets begünstigt - auch wenn die Leistung mehr als 30 kWp beträgt.
Die wichtigsten Informationen zum Thema haben wir Ihnen im Beitrag "FAQ Steuererleichterungen für Photovoltaik-Anlagen" zusammengestellt.